Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 127

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Meine Damen und Herren! Das erscheint mir sehr wesentlich. Wesentlich erscheint mir auch, dass wir in letzter Zeit eine bedeutend emotionsfreiere und sachlichere Diskussion geführt haben. Dafür ist insbesondere der sozialdemokratischen Fraktion zu danken, die allerdings insgesamt ein wenig gespalten war.

Ich nehme Kollegem Eder ab, dass er immer redlich bemüht war, auf unsere Linie einzugehen. Es hat aber auch andere in der SPÖ gegeben, die sehr lange einen fundamentaloppositionellen Standpunkt eingenommen haben.

Ein gutes Ergebnis kommt dann zustande – wie wir das in anderen Materien auch gesehen haben –, wenn man aufeinander zugeht, und ein Aufeinander-Zugehen hat tatsächlich stattgefunden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir, die Koalitionsfraktionen, konnten glaubhaft den Eindruck vermitteln, dass es uns nicht einfach nur um das Kriminalisieren von Drogenlenkern geht, sondern darum, ein Gefahrenmoment wegzunehmen, aufklären zu helfen und natürlich auch – das gehört dazu –, das ihm zugrunde liegende Verhalten unter Strafe zu stellen. Der Durchbruch wurde auch dadurch erreicht, dass wir die Klausel gefunden haben, dass, wenn jemand den Bluttest verweigert, das dann genauso wie bei Alkoholdelikten als Verweigerung gilt und die Höchststrafe eintritt. Wir haben uns auch nicht mehr länger auf den Harntest kapriziert, wiewohl das natürlich schon eine sinnvolle weitere Maßnahme wäre. Wir wollen jedoch nicht in den Verdacht geraten, andere Zielsetzungen zu verfolgen als die vorhin genannten, und daher haben wir in diesem Punkt nachgegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wesentlich ist, dass immer wieder dieses dreistufige Verfahren Platz greift, und das ist sichergestellt. Erstens der begründete Verdacht des Exekutivbeamten. Der muss begründet sein, die Auffälligkeit des Fahrverhaltens muss also im Vordergrund stehen. Dann Punkt zwei in unmittelbarer Folge: die klinische Untersuchung. In weiterer Folge wird man sicherlich überlegen, welche Schnelltests noch zur Anwendung kommen könnten. Wichtig ist aber, dass jetzt einmal der Einstieg in die Materie vollzogen und nicht weiter verzögert wurde. Und hernach schließlich die Abnahme von Blut.

Kriminalisieren wollen wir nicht. Wir wollen helfen, wir wollen im Straßenverkehr ein wesentlich höheres Maß an Sicherheit gewährleisten, und wir wollen, wie Herr Bundesminister Reichhold schon öfters auch von dieser Stelle aus gesagt hat, die Anzahl der Verkehrstoten halbieren. Und das ist ein wesentlicher Schritt hiezu! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. – Bitte.

15.53

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich muss die Ausführungen meines Vorredners doch etwas berichtigen. Unser Standpunkt war nicht aus einer – wie er es genannt hat – fundamentaloppositionellen Sicht heraus so, sondern weil diese Problematik auch aus rein fachlicher Sicht nicht so einfach zu lösen war und in Wirklichkeit auch nicht ist. Ich möchte im Folgenden auf ein paar Punkte eingehen, derentwegen wir uns geweigert haben, dem ersten Vorschlag, der von Ihnen gekommen ist, gleich unsere Zustimmung zu geben.

Im Gegensatz zum Alkoholbereich haben wir es bei den illegalen Drogen mit einer Vielzahl von Substanzen mit unterschiedlichen Auswirkungen zu tun. Was soll mit Drogentests eigentlich getestet werden, war die Frage bei der ersten Diskussion vor gut einem Jahr. Soll festgestellt werden, dass jemand in letzter Zeit Drogen genommen hat, oder soll festgestellt werden, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt verkehrsuntüchtig war? Letzteres sollte eigentlich Sinn der Regelung in der Straßenverkehrsordnung sein. Wir wollten mit der StVO keine Drogenpolitik machen.

Es gibt zirka 250 Substanzen, die im Suchtmittelgesetz geregelt sind. Sie haben unterschiedliche Wirkungen, und der Schluss, dass, wenn solche Substanzen nachgewiesen werden, damit sofort auch Fahruntüchtigkeit gegeben wäre, ist nicht haltbar. Das wissen Sie genauso wie wir, und das wurde auch von den Experten immer wieder betont. Eine Einführung von Grenzwerten


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