Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 135

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Das Ausmaß der Strafbestimmung für Drogen am Steuer ist mit jenem der Alko-Lenker gleichgestellt, und es ist somit kein Privileg mehr wie in der Vergangenheit. Das ist gerecht, und es wird in Zukunft ein bedeutender Schutzfaktor für unsere Bevölkerung sein. Sicherheit nehmen wir ernst und nahmen wir ernst – das haben wir in der Vergangenheit bewiesen.

Nehmen wir die Alkohol-Debatte als Beispiel: Der Grenzwert für Alkohol im Blut wurde gesenkt. (Abg. Gradwohl: Wie lange hast du dich gewehrt dagegen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Uns geht es jetzt nicht um die Ideologie der Parteien, auch nicht um Lobbying einzelner Interessen, sondern wir fordern Fairness und Gerechtigkeit zum Schutz für alle Menschen. Ihre Kehrtwende ist ja jetzt noch möglich, und es ist nie zu spät, dafür einzutreten.

Es zeigt sich heute auch irgendwie die Ironie des Schicksals: Die Abwesenheit der Grünen und vieler Abgeordneter der SPÖ sowie die fast vollständige Anwesenheit der Koalitionsparteien hätten ohnehin zu einer Zweidrittelmehrheit geführt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Scheuch. – Bitte.

16.28

Abgeordneter Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte zu Beginn meiner Rede etwas für mich sehr Untypisches tun: Auch ich möchte mich bei Abgeordnetem Eder bedanken, dem das, wenn ich ihn mir anschaue, anscheinend gar nicht mehr so recht ist. Ob der vielen Lobesworte hat sich seine Gesichtsfarbe der seines roten Sakkos und seiner Krawatte angeglichen. Man muss es aber offen sagen: Er hat etwas bewegt. Er hat seine Partei, seine Genossen von der Fundamentalopposition hin zu einer vernünftigen Haltung bewegt, einer Haltung, die vor allem der Verkehrssicherheit dient. Es wird heute hier eine Gesetzeslücke geschlossen (Zwischenruf des Abg. Gradwohl ), die durch ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Oktober 2000 aufgerissen worden war.

Ich betone, dass dieses Gesetz kein Willkürakt gegen unbescholtene Bürger, auch nicht gegen Mohnstrudelesser ist. Dieses Gesetz bringt nicht die Rasterfahndung gegen Drogenmissbrauchsdelikte – hier füge ich ganz ehrlich, aber nur für meine Person, das Wort "leider" hinzu –; dieses Gesetz beendet Gott sei Dank die Bevorzugung von Drogenlenkern gegenüber Alkohollenkern.

Die Vorgangsweise wurde schon dargelegt: Es kommt zur Anhaltung, bei Verdacht dann zur Vorführung vor den Amtsarzt, der feststellt, ob eine Beeinträchtigung vorliegt oder nicht. Erst dann kommt es zur Blutabnahme. Ich bin aber der Meinung, dass auch Harn- und Speicheltests weiterentwickelt werden sollten, sogar weiterentwickelt werden müssen, um letztendlich für den betroffenen Bürger eine Erleichterung im Verfahren zu schaffen und auch den Umkehrschluss zuzulassen, nämlich die Unschuldsbeweisführung.

Es ist sehr schade, dass die Abgeordneten des grünen Klubs heute nicht hier sind. Es sei Ihnen aber doch zumindest ... (Abg. Schwarzenberger: Das ist nicht schade, denn dafür ist es einstimmig!)  – Ja, das stimmt, das habe ich schon gehört.

Aber letztlich doch ein Wort an die Adresse der Grünen und ihrer Wählerklientel, nämlich an jene, die Drogen konsumieren und dies noch verherrlichen – man braucht ja diesbezüglich nur im Internet nachzulesen; diese Botschaft wird ihnen sicherlich der eine oder andere ausrichten –: Solange wir hier in diesem Hohen Haus etwas zu sagen haben, so lange werden wir dem Drogenkonsum als Gefahr für unsere Kinder nicht Tür und Tor öffnen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Solange wir hier im Hohen Hause etwas zu sagen haben, so lange werden wir auch Drogen am Steuer nicht tolerieren. Wir haben kein Problem mit dem Begriff "law and order". Gesetz und Ordnung sind für uns etwas Selbstverständliches! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.31


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