Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 142

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht zuletzt sind die Feuerwehr und das Bundesheer in diesem Punkt sehr vorsichtig. Führerschein-Neulinge dürfen zum Beispiel bei der Stadtfeuerwehr in Amstetten mit Sicherheit kein Einsatzfahrzeug lenken. Das ist gut und richtig so. Zuerst müssen sie Fahrpraxis im privaten Bereich erwerben, dann dürfen sie längere Zeit nur bei Übungen oder außerhalb von Einsätzen Einsatzfahrzeuge lenken. Die Verantwortung derer, die hinter dem Lenkrad sitzen, ist groß. Es handelt sich sehr oft um Familienväter, und daher muss man genau wissen, welch große Verantwortung so ein Fahrer eigentlich hat.

Das betrifft alle Spezialfahrzeuge, aber nicht nur die, sondern auch ein Fahrzeug mit der Führerscheinklasse B darf am Anfang von einem Führerschein-Neuling nicht gefahren werden.

Die Sicherheit auf den Straßen, werte Kolleginnen und Kollegen, ist ein umfassendes Paket und hat vielerlei Facetten: zum Beispiel Alkohol, Drogen, psychische Probleme, aber auch Raserei.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf die häufigen Geschwindigkeitsübertretungen auf den Autobahnen, und zwar nicht zuletzt auch durch Bürger unserer Nachbarländer, aufmerksam machen. Für viele von ihnen scheinen Geschwindigkeitsbegrenzungen kein Thema zu sein, und die gesetzlich festgelegte Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 Stundenkilometern und vor allen Dingen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Baustellenbereich sind für sie eigentlich nicht existent. Der Grund dafür ist, dass es keine vernünftige Möglichkeit gibt, diese Verkehrssünder zur Kasse zu bitten.

Ich habe mich daher an unsere Freunde im EU-Parlament gewandt und ihnen dieses Problem vorgetragen. Das Echo, meine sehr geehrten Damen und Herren, war nicht schlecht, kann ich Ihnen sagen.

Ich appelliere daher an alle Fraktionen dieses Hohen Hauses, um einen weiteren Schritt in Richtung Verkehrssicherheit zu setzen, für dieses Problem ein offenes Ohr zu haben und darüber bei nächster Gelegenheit ein gemeinsames Gespräch zu führen. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Der Herr Bundesminister hat mir sein Interesse schon bekundet. Ich danke ihm dafür. Ich denke, es wird wirklich Zeit, dass wir darüber intensiv nachdenken. Das Problem sollen nämlich nicht nur die Verkehrssünder selbst sein, sondern auch die Wirkung, die ihr Verhalten auslöst. Sie müssen sich vorstellen, wenn man bei Baustellen auf der Autobahn ununterbrochen von anderen überholt wird, dann wird man irgendwann einmal, wie man es so schön bei uns sagt, pfeif drauf sein und sagen: Wenn die alle so geschwind fahren, fahre ich auch! Die Beispielswirkung ist eine verheerende, und daher gehört da wirklich eingegriffen.

Wenn der heute vorliegende Gesetzentwurf beschlossen ist, ist ein weiterer Schritt, wie meine Vorredner schon gesagt haben, im Sinne der Verkehrssicherheit gesetzt worden. Daher stimmen auch wir gerne diesem Gesetz zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Stadler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

17.02

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die Unfallstatistiken sprechen eine ganz klare Sprache: Den Löwenanteil der verunglückten Fahrzeuglenker stellen mit Abstand die jungendlichen Autolenker bis 24 Jahre dar. Dabei sind es vor allem männliche Autolenker dieser Altersgruppe, die als Unfallopfer zu beklagen sind. Zwei Hauptkomponenten ergeben diesen eklatanten Anteil bei jungen Autolenkern: mangelnde Fahrroutine in Kombination mit hoher Risikobereitschaft.

Im vorliegenden Antrag auf Einführung des Mehrphasenführerscheines werden Maßnahmen getroffen, um diese beiden Hauptunfallskomponenten zu entschärfen. Mehrphasenführerschein heißt mehrere Phasen des Lernens: erstens ein angepasster Lehrplan theoretisch und prak


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