Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 154

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den Bereich der SMP gehören, werden ex post reguliert, also nicht mehr unter vorheriger Anzeige und so weiter. Das sind schon wesentliche Unterschiede. Man muss auch bedenken, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es in Zukunft nicht mehr vier Teilmärkte am Telekommunikationsmarkt geben wird, sondern 14 Teilmärkte! Daher werden nicht alle Unternehmen oder wird nicht das eine Unternehmen, das jetzt dauernd im Mittelpunkt steht, nämlich der ehemalige Monopolist, in Zukunft zwangsläufig wieder als Einziger im Mittelpunkt dieser Regulierungsfragen stehen, sondern es könnten dies durchaus auch mehrere Unternehmen sein – gelagert in verschiedenen Fällen. Das sagt das Prinzip der "Significant Market Power" aus.

Wir werden darüber hinaus ein wesentliches Augenmerk auf den Bereich der Investitionsförderung legen. Es ist mir schon sehr wesentlich, und ich möchte das von dieser Stelle auch mit aller Klarheit betonen: Es darf und muss in Zukunft möglich sein, dass Investitionen mittels geeigneter Maßnahmen belohnt werden – dazu gibt es mehrere Möglichkeiten –, und nicht, dass einfach nur die Kosten abgedeckt werden, denn sonst wird kein Mensch mehr in moderne Strukturen investieren. Das möchte ich an dieser Stelle auch festgehalten haben.

Auf die vielen Detailfragen wie beispielweise die Rufnummernportabilität muss man Rücksicht nehmen. Ich bin mir aber ganz sicher, dass die Fachabteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, die Sektion IV, einen sehr guten Entwurf, einen durchdachten Entwurf vorbereiten wird, der in Begutachtung geht, und ich bin mir sicher, dass wir auch im Herbst nach der Begutachtung eine produktive Diskussion darüber führen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Zernatto. Ihre Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte.

17.41

Abgeordneter Dr. Christof Zernatto (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da von einem Vorredner schon die Vernunft angesprochen wurde, muss ich sagen, dass die Vorgangsweise bei der Erstellung einer Regierungsvorlage für ein neues Telekommunikationsgesetz von Anfang an von großer Vernunft gekennzeichnet war, denn es ist nicht sehr häufig, dass sich das Parlament, bevor es überhaupt zu einer Regierungsvorlage kommt, bereits mit dieser Materie befasst und eine Meinungsbildung zu diesem Thema betreibt.

Ich glaube, dass es auch nicht unvernünftig ist, dass im Vorfeld der Regierungsvorlage die unterschiedlichen Meinungen und Positionen, die es geben kann, das liegt in der Natur der Sache, diskutiert werden. Gerade bei einer Materie, die an sich schon sehr komplex und vor allem ungeheuer schnelllebig ist, weil sich der Markt in diesen Bereichen ungeheuer rasch verändert, ist das wichtig. Deshalb ist es für mich ganz besonders wesentlich, dass in diesem Entschließungsantrag auch eine periodisch wiederkehrende Evaluierung der Rahmenbedingungen vorgesehen ist, dass also in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren überprüft werden soll, inwieweit dieses Gesetz auch in Zukunft noch den Anforderungen entspricht.

Was das Thema der Marktmacht anlangt, möchte ich sagen, dass seinerzeit, als man die Liberalisierung des Telekom-Marktes durchaus in politischem Konsens beschlossen hat, wohl niemand davon ausgegangen sein wird, dass sich an diesem Markt sozusagen Telekom-Greißler beteiligen werden. Dass die großen Player am Markt mit eine Rolle spielen werden, war von Haus aus klar, und ich meine, dass auch in einem künftigen Gesetz nicht fehlen darf, dass ein entsprechender Wettbewerb sichergestellt sein muss.

Wenn von den kleinen Ablegern großer ausländischer Konzerne die Rede ist, dann möchte ich schon darauf hinweisen, dass sich diese kleinen Ableger teilweise auch in überwiegend österreichischem Besitz, zum Beispiel der österreichischen Energieversorger und damit auch indirekt im Besitz der Länder, befinden. Daher meine ich, dass das in die Überlegungen durchaus mit einfließen sollte, und dort, wo tatsächlich überwiegende Marktmacht besteht, sollte auch an dieser Ex-ante-Regulierung festgehalten werden, vor allem bis zu einem Zeitpunkt, bis für die neue


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