Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 155

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Regulierungsbehörde, den Regulator auch die entsprechenden Mittel der Sanktion im Rahmen einer Ex-post-Regulierung vorhanden sind.

Ich meine, dass in diesem Zusammenhang vor allem auch der Installierung einer entsprechenden Rechtsmittelinstanz ein besonderes Augenmerk zu gelten hat, da die jetzige Situation durch die Überlastung des Gerichtshofes sicherlich nicht zufrieden stellend ist und Entscheidungen oft erst zu einem Zeitpunkt zustande kommen, wo der Grund für die entsprechende Beschwerde von der Realität des Marktes meist schon überholt ist.

Ich glaube, dass in diesem Fall noch sehr viel Diskussionsspielraum bestehen wird, insbesondere im Rahmen der Diskussion über die im Herbst dann auch dem Hause vorliegende Regierungsvorlage, und dass wir mit jener Vernunft, die eingefordert wurde, zu einer Lösung kommen sollten, die der Bedeutung dieses Sektors am österreichischen Markt, der Bedeutung dieses Sektors für den Standort Österreich, für den Wirtschaftsstandort Österreich insgesamt Rechnung trägt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.45

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sodian. – Bitte.

17.46

Abgeordneter Andreas Sodian (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Österreich wurde durch das seit 1997 geltende Telekomgesetz eingeleitet und hat Wettbewerb auf einem vormals monopolistischen Markt herbeigeführt. Der Volkswirtschaft hat sie insgesamt ökonomische Vorteile gebracht. Die Grundlage für den Wettbewerb wurde durch die asymmetrische Regulierung geschaffen. Die nun gravierenden Veränderungen am Telekommarkt haben die Europäische Union dazu veranlasst, einen neuen Rechtsrahmen für die elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste zu bilden. Dieser Rechtsrahmen soll der Konvergenz zwischen Telekommunikation, Rundfunk und Informationstechnologien Rechnung tragen. Der Wettbewerb in allen Marktsegmenten soll neu intensiviert werden und gleichzeitig gewährleisten, dass die Grundrechte der Verbraucher weiterhin geschützt werden. Der neue Rechtsrahmen der EU ist auf neue dynamische und weitgehend unvorhersehbare Märkte ausgelegt, auf denen eine wesentlich größere Zahl von Telekomanbietern tätig sein wird als heute.

Den Mitgliedstaaten wird nun bis Juli 2003 eine Frist zur innerstaatlichen Umsetzung eingeräumt. In Österreich hat man sich bereits um dieses Thema angenommen. Es wurden Vorberatungen für die Neufassung des Telekomgesetzes im Verkehrsausschuss und auch im Unterausschuss durchgeführt, dabei wurden die Meinungen von Experten gehört. Nach einem erfolgten Telekomgipfel soll nun Mitte Juli ein Entwurf zum Telekommunikationsgesetz in Begutachtung gehen. Dabei soll das neue Telekommunikationsgesetz mehr Kundenfreundlichkeit im Mobilfunk bringen.

Mit der Einführung der Rufnummernportabilität werden Kunden, die den Betreiber wechseln wollen, in Hinkunft ihre Rufnummer samt Vorwahl mitnehmen können. Durch ein Signal soll klargestellt werden, ob der Kunde noch in seinem Betreibernetz telefoniert oder nicht.

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz soll aber der Wettbewerb weiter erhöht werden, um für den Verbraucher mehr Tariftransparenz sicherzustellen. Auch muss die Regelung entsprechende Rahmenbedingungen für den Aufschwung dieser Branche in Österreich beinhalten. Daher ist darauf zu achten, dass funktionierende Wettbewerbsregeln gegeben sind und die derzeitige Krise im Telekombereich überwunden werden kann. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.


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