Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 169

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18.42

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Frau Vizekanzlerin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist tatsächlich so, dass mit diesem Deregulierungsgesetz eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung in Österreich erreicht wird. Ich möchte dafür nur ein Beispiel nennen:

Auf Grund der bisherigen Gesetzeslage ist es so, dass dann, wenn ein ausgegliedertes Unternehmen, eine ausgegliederte Einrichtung für einen Beamten eine Veränderung der Bewertung oder der Zuordnung des Arbeitsplatzes vornehmen muss oder will, zunächst ein Antrag an das zuständige Ministerium zu stellen ist. Anschließend geht dieser Antrag an das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport, und das Ministerium muss dann einen Antrag an den Ministerrat stellen, und dort bedarf dieser Antrag eines einstimmigen Beschlusses.

Nun wird diese Doppelgleisigkeit beziehungsweise Vielgleisigkeit beseitigt. Ich meine, dass das einen wesentlichen Fortschritt darstellt, der auch eine Kosteneinsparung zur Folge hat. Deregulierungen sind notwendig, um die Verwaltung vereinfachen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte bezweifeln, dass es wirklich notwendig ist, dass das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport darüber zu entscheiden hat, ob Dienstgrade geführt werden. Solche Dinge werden im Zuge der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung in einer Fülle von Fällen beseitigt.

Meine Damen und Herren! Sie werden wohl auch nicht dagegen sein, dass die Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten für Beamte und für Bundesbedienstete in gewissen Bereichen erleichtert werden, dass nicht mehr wegen jeder Kleinigkeit angefragt werden muss.

Meine Damen und Herren! Ich meine, dass die Änderung betreffend Verwaltungsakademie aus guten Gründen erfolgt. Ich war dabei, als man vor 20 Jahren die Verwaltungsakademie gegründet hat; man hat große Erwartungen auf diese Einrichtung gesetzt. Im Ausschuss hat die Frau Ministerin und Vizekanzlerin sehr deutlich gesagt, welche Gründe dafür sprechen, dass das Ausbildungssystem für die Bundesbediensteten geändert wird. (Abg. Dr. Mertel: Nur politische!) Es waren nicht politische Gründe, Frau Abgeordnete, sondern es waren sehr massive Vorwürfe, die unter anderem von Seiten des Rechnungshofes erhoben worden sind.

Wir schlagen eine Dreigliedrigkeit der Ausbildung vor, und zwar Grundausbildung, Managementtraining und die Ausbildung durch die Ressorts. Sagen Sie mir: Ist die Ausbildung durch das Finanzressort, die schon seit vielen Jahren und noch immer praktiziert wird, nicht ausgezeichnet? – Ich meine, dass die Ressortausbildung ganz entscheidend ist.

Nächster Punkt – ein ganz wichtiger Punkt! –, auf den ich verweisen möchte, ist die Familienhospizkarenz. Wir schaffen mit diesem Gesetz nun auch die Möglichkeit, so wie wir das vor einigen Wochen für die unselbstständig Erwerbstätigen in der Privatwirtschaft getan haben, dass auch Bundesbedienstete, zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, ihre Verwandten, wie etwa ihre Geschwister, betreuen können, dass auch diese Gruppe das Recht auf Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen kann. Wir ermöglichen damit zum Beispiel, dass Schwiegereltern für ihre Schwiegerkinder diese Leistung erbringen können und dass vor allem Schwiegerkinder für die Schwiegereltern Familienhospizkarenz beantragen können. Also nicht nur Eltern für Kinder und Kinder für Eltern und Großeltern können dieses Recht in Anspruch nehmen, sondern das kann auch in einem weiteren Bereich geschehen. Damit kann diese Familienhospizkarenz sehr weitreichend wirksam werden.

Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt nennen, einen Punkt, der meiner Meinung nach ganz wichtig ist und weshalb ich mit FPÖ-Abgeordnetem Reindl den vorliegenden Antrag eingebracht habe: Für uns ist es wichtig, dem Wildwuchs an Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit bei Post, Telekom und ÖBB zu begegnen. Ich bin sehr froh darüber, dass wir jetzt klarstellen, dass nicht mehr irgendjemand die Dienstunfähigkeit bestätigen darf, sondern dass die Dienstunfähigkeit durch die Pensionsversicherungsanstalt bestätigt und attestiert werden muss. Von den Ärzten der Pensionsversicherungsanstalt werden auch die unselbstständig Erwerbstätigen, wenn sie in die Berufsunfähigkeitspension, in die Invaliditätspension übertreten wollen,


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