Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 168

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Fraglich ist auch, ob die Auflösung der Verwaltungsakademie irgendetwas mit Deregulierungsabsichten zu tun hat. In den Erläuterungen versuchen Sie zwar krampfhaft, einen Zusammenhang herzustellen, indem Sie die Verwaltungsakademie kritisieren, ihr mangelnde Flexibilität, administrative Überfrachtung und so weiter vorwerfen, aber diese Kritik ist nicht berechtigt, denn sie steht im Widerspruch zum Leistungsbericht der Österreichischen Bundesverwaltung vom Oktober 2001. Herausgeber dieses Berichts ist Ihr eigenes Ministerium, Frau Ministerin.

In diesem Bericht wird der Verwaltungsakademie bescheinigt, dass sie im internationalen Vergleich die beste Ausbildungseinrichtung für öffentlich Bedienstete ist, und es wird auch bescheinigt, dass die Effizienzkennzahlen von keinem anderen vergleichbaren Institut erreicht werden konnten.

Da die Verwaltungsakademie überdies Querschnittmaterien vermittelt, ist das eine gemeinsame Klammer, die die Mobilität der Bundesbediensteten steigert. Wenn Sie also die Grundausbildung vollständig in die einzelnen Referate verlagern, dann fehlt diese gemeinsame Klammer, und die Mobilität der Bundesbediensteten wird eingeschränkt. Das widerspricht doch Ihren Interessen, Frau Bundesministerin, die Sie ständig von mehr Mobilität im öffentlichen Bereich sprechen und diese auch fordern. Also Ihre Worte und Taten stimmen, wie üblich, nicht überein. (Beifall bei der SPÖ.)

Selbst das Argument, dass Ressortwünsche in der Grundausbildung zu wenig beachtet wurden, stimmt nicht, denn die Verwaltungsakademie hat stets engen Kontakt mit den Ressorts gehalten, und außerdem wäre es in der Kompetenz Ihres Bundesministeriums gelegen, die Grundausbildungsverordnungen entsprechend zu ändern. Die Verwaltungsakademie jetzt aufzulösen, das ist absolut nicht nachvollziehbar.

Meine Fraktion lehnt es auch völlig ab, aus einem subjektiven Ausbildungsrecht eine ausschließlich dienstgeberseitige Ausbildungsanordnung zu machen. Was bisher ein subjektives Ausbildungsrecht war, ist ab nun eine Anordnung der Ausbildung durch den Dienstgeber.

Man muss natürlich sehen, dass das ein erheblicher Eingriff in die Karriere- und Lebensplanung des Einzelnen ist, denn für die Karriere ist Ausbildung wesentlich. Das wird zur Folge haben, dass man missliebigen Beamten weniger Ausbildung wird zukommen lassen.

Aber das politisch Brisanteste und demokratiepolitisch Empörendste ist der Antrag zum Bundes-Personalvertretungsgesetz von den Abgeordneten Reindl und Baumgartner-Gabitzer, denn dieser Antrag bedeutet nichts anderes als die Verhinderung der Personalvertretungswahlen so lange, solange die Funktionsperiode dieser Regierung andauert, obwohl das geltende Gesetz vorschreiben würde, sofort – und zwar wegen tief greifender Umorganisation – Personalvertretungswahlen abzuhalten.

Da wird wohl eines eine Rolle spielen – da spiele ich auf den vorhergehenden Tagesordnungspunkt an –, und da kennt sich die Frau Ministerin als Sportministerin sicherlich aus: Es gibt das Buch von Peter Handke "Die Angst des Tormanns vor dem Elfmeter". Bezüglich der Personalvertretungswahlen wird man in Abwandlung dieses Buchtitels sagen müssen: Die Angst der ÖVP vor PV-Wahlen. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Vorgangsweise ist nicht nur demokratiepolitisch bedenklich, sie ist es auch verfassungsrechtlich, weil es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt, die Personalvertretungswahlen willkürlich so lange zu unterbinden, solange die Funktionsperiode der Regierung dauert.

Diese Aktion, Frau Ministerin und meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist eine nahtlose Fortsetzung der Umsetzung Ihrer Postenschachermentalität. Sie glauben, sich über alle demokratischen und moralischen Spielregeln hinwegsetzen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

18.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte.


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