Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 167

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1241 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen. (E 142.) (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1182 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Richterdienstgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Einsatzzulagengesetz und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden (Deregulierungsgesetz–Öffentlicher Dienst 2002), und

über den Antrag 709/A der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Gottfried Feurstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1260 der Beilagen)

13. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (1261 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Debattenrednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.36

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Frau Vizekanzlerin! Herr Präsident! Das vorliegende Deregulierungsgesetz für den öffentlichen Dienst halte ich schlicht und einfach für eine fragwürdige Angelegenheit. Änderungen sind im Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehen, unter anderem der Entfall der Nachsicht, die Beseitigung von Mitwirkungsrechten und -befugnissen, die Neuordnung der Ausbildung für den öffentlichen Dienst et cetera.

Positiv ist – und das ist in meinen Augen das Einzige, das zu befürworten ist –, dass Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten beseitigt werden, indem man Mitwirkungsbefugnisse des Finanzministers und des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport streicht. Damit wird man dem Auftrag gerecht, der im Titel "Deregulierungsgesetz" enthalten ist.

Bei den anderen Regelungen ist das, so wie ich es sehe, meist nicht der Fall. Keine Deregulierung ist die geplante Streichung der Nachsichtmöglichkeiten, wenn Ernennungs- und Definitivstellungserfordernisse nicht erfüllt werden. Das ist vielmehr eine klare Einschränkung der Möglichkeit, in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen zu werden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite