Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 170

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untersucht, und dann wird festgestellt, ob eine Dienstunfähigkeit gegeben ist. Das ist die Herstellung von Gleichheit und eine Beseitigung von Ungerechtigkeiten.

Ich meine, dieses Deregulierungsgesetz bedeutet Verbesserungen und führt zu einem wesentlichen Abbau von unnötiger Verwaltung. Es stellt einen Beitrag zur Verwaltungsreform in Österreich dar. (Beifall bei der ÖVP.)

18.47

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

18.48

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte eingangs der guten Ordnung halber festhalten, dass jene Punkte, die mein Vorredner angesprochen hat und für die auch wir eingetreten sind, bei denen es um die pensionsrelevanten Fragen, was die Post und die Bahn betrifft, geht und die die Familienhospizkarenz betreffen, ursprünglich nicht in der Regierungsvorlage enthalten waren, sondern erst in Form eines Abänderungsantrages, der im Ausschuss eingebracht worden ist, in diese aufgenommen wurden. Ich habe auch den Antrag gestellt, über die Ziffern 1, 5, 27 und 29 getrennt abzustimmen.

Meine Damen und Herren! Es hat meine Fraktion den erwähnten Punkten selbstverständlich zugestimmt, überhaupt keine Frage, aber es darf nicht verschwiegen werden – einer guten Tradition folgend möchte ich auch nicht verhehlen, dass natürlich das Deregulierungsgesetz hier verhandelt worden ist –, dass die Gewerkschaft öffentlicher Dienst dieser Vorlage nicht ihre Zustimmung gegeben hat. Ich stelle dies hier ausdrücklich fest, damit das alle hier wissen.

Frau Vizekanzlerin! Im Mai dieses Jahres hat die Gewerkschaft öffentlicher Dienst an Sie offiziell folgende Fragen gerichtet – meiner Information nach wurden sie bis heute nicht beantwortet –: Wann erfolgt die Offenlegung des Personalverwendungskonzepts? Wann kommt es zu der Vorlage eines Ausbildungsprogramms? Wie steht es um die Weiterführung der Beratungsstelle? Auch die Fragen, bei denen es um die Beziehungen zu den Nachbarstaaten beziehungsweise zu den EU-Beitrittskandidaten geht, sind noch offen. Weiters warten wir auf die Beantwortung der Frage – eine Frage, die für die öffentlich Bediensteten von großer Wichtigkeit ist –, wie die Ausbildungszeiten im Zusammenhang mit der Dienstzeit geregelt sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja auch im Ausschuss bereits die Diskussion darüber geführt, und Sie haben sich dabei ausschließlich auf die Kostenfrage im Zusammenhang mit der Verwaltungsakademie zurückgezogen. Eines muss man, so glaube ich, hier aber schon in aller Deutlichkeit sagen: Natürlich gibt es viele Ressorts, die die Grundausbildung bereits selbst vornehmen – ich finde das auch richtig –, aber der öffentliche Dienst hat viele Querschnittsmaterien, und im europäischen Umfeld werden gerade in vielen Ländern Verwaltungsakademien installiert und aufgebaut; bei uns hingegen wird sie mit heutigem Tage geschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es jetzt schon heißt, es habe in den letzten Monaten oder Jahren nicht funktioniert, dann möchte ich dazu aber auch anmerken – lieber Kollege Feurstein, ich habe es auch im Ausschuss schon gesagt –, dass die Damen und Herren der Dienst- und Fachaufsicht zwei Jahre lang nichts dazu gesagt haben – und jetzt, nach zwei Jahren Regierungsverantwortung, ist plötzlich alles schlecht!

Ich persönlich meine, dass dieses Gesetz nur zu einer Verschlechterung für zahlreiche öffentlich Bedienstete führt – nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit den ununterbrochen zitierten so genannten Reformen.

Kollegin Mertel hat bereits die heikle Frage auch im Zusammenhang mit dem Bundes-Personalvertretungsgesetz angesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da Sie hier ununterbrochen Lippenbekenntnisse ablegen, möchte ich schon darauf hinweisen: Es ist das erste Mal, dass eine so heikle Frage nicht einmal verhandelt worden ist – Kollege Tancsits, du kannst


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