Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 171

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mich schon anschauen: nicht einmal verhandelt worden ist! – und im Ausschuss in Form eines § 27-Antrages eingebracht wurde. Das ist ein Mit-Füßen-Treten von Arbeitnehmerrechten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich meine, dass es in den letzten Jahrzehnten keine einzige Situation gegeben hat, in der es zu einer Vorgangsweise kam, die man mit dieser Maßnahme gleichsetzen könnte. Sie können nicht argumentieren, dass es das schon gegeben hätte. Es hat Ähnliches gegeben, was aber ganz andere Auswirkungen hatte. Es waren nämlich geschlossene Dienststellen, wo eine Wahl stattgefunden hat, samt ihren Organen weiter zuständig.

Aber – und das hat Kollegin Mertel schon ausgeführt – derzeit gibt es rechtlich überhaupt keine Notwendigkeit, dieses Gesetz zu beschließen – außer vielleicht, wenn man bedenkt, dass der Herr Bundesminister für Inneres in den nächsten Wochen und Monaten die Polizeireform in Wien umsetzen will, wobei man ganze Kommissariate schließen will! Meine Damen und Herren! Da geht nicht eine Dienststelle geschlossen mit ihrem Vertretungsbereich in eine andere Dienststelle, sondern da werden ganze Dienststellen wegrationalisiert! Allen diesen Kolleginnen und Kollegen nimmt man mit diesem Gesetzesbeschluss das demokratische Recht, ihre Vertreter selbst zu wählen.

Meine Damen und Herren! Ihr könnt nicht einer Wahl, die jetzt stattfinden sollte, ausweichen, weil sich 25 Prozent des Personals verschieben. Die nächsten Wahlen finden sicher statt, und Sie werden, auch wenn diese später stattfinden, die Rechnung für diese Ihre Politik präsentiert bekommen! Unsere Fraktion kann einer solchen Vorgangsweise auf keinen Fall zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl zu Wort gemeldet. – Bitte.

18.53

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Reindl, Dr. Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 1182 der Beilagen betreffend ein Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst 2002 in der Fassung des Ausschussberichtes 1260 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1182 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Richterdienstgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Einsatzzulagengesetz und das Bundsfinanzgesetz 2002 geändert werden (Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst 2002), in der Fassung des Ausschussberichtes 1260 der Beilagen wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis erhalten die bisherigen Artikel 9 bis 22 die Artikelbezeichnung "8" bis "21".

2. Art. 1 Z 30 entfällt.


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