Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 184

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schlagen wurde. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass auch der Verfassungsgerichtshof, ebenso wie Sie das für den Verwaltungsgerichtshof vorsehen, die Möglichkeit bekommt, in Massenverfahren einen Unterbrechungsbeschluss zu fassen.

Ich weiß nicht, weshalb Sie das nicht wollen und weshalb Sie dem Verfassungsgerichtshof das antun wollen. Ich kann Ihnen nur eines sagen, Frau Kollegin Gabitzer, die Sie immer so kokett in den Raum stellen, es hätte bereits Absprachen gegeben: Es hat eine Vereinbarung gegeben, alle vier Parteien haben zugestimmt, dass ein Paket für den Verfassungs- und den Verwaltungsgerichtshof in Massenverfahren geschnürt wird. Sie haben Ihre Zustimmung zurückgezogen, und zwar lustigerweise zwei Tage, nachdem der Verfassungsgerichtshof sein Erkenntnis über die Pensionsreform, das für Sie ja niederschmetternd war, veröffentlicht hat. Wenn Sie mir jetzt sagen wollen, dass die Rücknahme Ihrer Zustimmung zwei Tage nach Veröffentlichung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes, das – und zwar in einem dramatischen Ausmaß – zu Ihren Ungunsten ausgegangen ist, mit Sachlichkeit zu tun hat und das etwas anderes ist als eine plumpe Bestrafung des Verfassungsgerichtshofes, so darf ich Sie zu Ihrem Optimismus, dass Ihnen das irgendjemand glaubt, herzlich beglückwünschen, Frau Kollegin. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den Organverfügungen: Die Straferhöhung ist ja in der Zwischenzeit schon als "Eurofighter-Schilling" bekannt geworden. Ich darf nur sagen: Nach Ihren eigenen Unterlagen dürfen Sie, Frau Kollegin, und auch Kollege Jung, der hier verkrampft versucht, davon abzulenken (Abg. Jung  – der sich von seinem Platz erhoben hat –: Das ist nur die schlechte Sitzgelegenheit!)  – Herr Kollege, Sie sind ein origineller Typ, genau –, nicht sagen, dass die 198 Millionen Schilling an Mehreinnahmen, die Sie auf Grund der Anhebung des Strafausmaßes von 1000 S auf 3000 S angesetzt haben, irrelevant sind. Ich frage Sie, weshalb Sie in Ihren eigenen Kalkulationspapieren einen Betrag von 198 Millionen Schilling an Mehreinnahmen ausweisen, wenn Sie dann in Ihrer Argumentation sagen: Das hat überhaupt nichts damit zu tun, das hat nie jemand beabsichtigt! Irgendjemand hat vielleicht unbemerkt hineingeschmuggelt, dass die Organstrafen höher werden, das will aber niemand. Jetzt, wo es einmal drinsteht – mein Gott, soll es halt sein, der Bürger soll es halt zahlen, aber es dient natürlich nicht zur Finanzierung und schon überhaupt nicht zur Eurofighter-Finanzierung!

Ich kann Ihnen sagen: In Fachkreisen gilt das als "Eurofighter-Schilling". Der Bürger wird sich herzlich dafür bedanken, wenn er bei jeder Anonymverfügung daran erinnert wird: Ich zahle wieder ein kleines Stück der Eurofighter, die das Land nicht braucht, die Regierung aber unbedingt wollte! Das wird Ihnen "sicher" sehr viel nützen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Kollegin Gabitzer! Wir haben mehrfach versucht, im Sinne des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes gleichermaßen eine vernünftige Lösung zu finden. Wir haben dahin gehend argumentiert. Wir haben eigentlich sogar angenommen, dass Sie heute noch einen Abänderungsantrag einbringen werden und eine vernünftige Regelung beschließen wollen. Sie haben das nicht gemacht. Ich nehme an, es ist auch die Absicht des Herrn Klubobmannes Khol, der ja heute diesbezüglich schon mehrfach aufgefallen ist, den Verfassungsgerichtshof weiterhin zu bestrafen. Wir nehmen das zur Kenntnis. Wir bedauern, dass Sie offensichtlich ein außerordentlich schlechtes Verhältnis zu den Höchstgerichten haben, und hoffen, dass sich das in Zukunft vielleicht doch ein klein wenig ändern wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

19.48

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich darf doch noch kurz auf die von Kollegem Jarolim ins Treffen geführte Mietvertragsproblematik eingehen. Er sagt, der eine Vertrag ist auf 25 Jahre und der Vertrag von Minister Böhmdorfer angeblich auf 40 Jahre abgeschlossen worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darin sind wir uns wohl einig, dass es nicht bloß auf die Zeitdauer ankommt, sondern vor allem auf die Vertragsbedingungen. Wenn ich einen


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