Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 185

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günstigen Vertrag abschließe, so kann er gar nicht lange genug dauern, und wenn ich einen schlechten Vertrag abschließe, dann darf er nicht lange dauern. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das ist doch logisch, Kollege Jarolim, das solltest du wissen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. ) Wenn man einen Vertrag mit unzumutbaren Vertragsbedingungen, mit 20 Millionen Schilling auf 25 Jahre für Schloss Laudon, abschließt, dann ist das ein schlechter Vertrag, zumal man dann Millionen dafür zahlen muss, dass man aus diesem schlechten Vertrag herauskommt. Aber wenn ein Vertrag günstig ist, dann kann er, wie gesagt, meines Erachtens nicht lange genug dauern. Das ist überhaupt keine Frage.

Zu dem Einwand, dass es zu einer Erhöhung des Strafausmaßes kommen soll: Das ist natürlich nicht richtig! Es gibt eine entsprechende Ausschussfeststellung, und ich darf auch begründen, weshalb das nicht richtig ist:

Es kommt zu einer Anhebung der Grenzwerte bei Anonymverfügungen. Ich nehme an, dass der Großteil der Mitglieder dieses Hohen Hauses schon einmal in den zweifelhaften Genuss derartiger Anonymverfügungen gekommen ist. (Abg. Schwemlein schüttelt verneinend den Kopf.)  – Kollege Schwemlein hat eine weiße Weste, auch verwaltungsstrafrechtlich, gratuliere! – Und ich muss sagen, als Normunterworfenem ist es mir noch allemal lieber, eine Anonymverfügung statt eines Straferkenntnisses zu bekommen, denn das wird, das wissen wir auch, natürlich nicht aus eigener Erfahrung, immer teurer. Das heißt, je öfter man beim Schnellfahren erwischt wird, desto teurer wird es.

Wenn es eine Anonymverfügung gibt, dann geht der Automat sozusagen immer von der Unbescholtenheit des Adressaten aus, und es wird nicht jedes Mal teurer. Es ist also absolut nicht logisch, dass es hier zu Mehreinnahmen kommt. Wenn auch mehr Anonymverfügungen – ich wollte schon sagen, verabreicht – versandt oder verhängt werden können, sie werden nie dazu beitragen, dass jemand, der zwei oder drei Mal beim Schnellfahren erwischt wird, mehr zahlt und dadurch die Mehreinnahmen steigen.

Aber das, was ganz sicher wegfällt, sind die Ausgaben. Es wurde auch vorgerechnet: Durch die Vereinfachung im Zuge der Anonymverfügungen, aber auch in einer Erweiterung des so genannten vereinfachten Verfahrens zur Strafverfügung wird es zu Einsparungen im Ausmaß von mindestens 6 bis 7 Millionen € im Jahr kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich am Ende meines Debattenbeitrages noch der Problematik Massenverfahren zuwenden. Wir stehen auf dem Standpunkt und wurden darin auch durch den Verfassungsdienst bestärkt, dass diese Bestimmung im Verwaltungsgerichtshofgesetz, wonach bei Massenverfahren Unterbrechungsbeschlüsse mit Drittwirkung gefasst werden können, nicht verfassungswidrig ist. Tatsächlich sind Sie auch jedes schlüssige Argument dafür, dass das nicht so sein sollte, dass das angeblich verfassungswidrig sein soll, schuldig geblieben.

Ich habe Ihnen schon im Ausschuss gesagt: Wenn der Verfassungsgerichtshof bereits nach jetziger Rechtslage befugt ist, in einem Erkenntnis eine Drittwirkung zugunsten anderer Verfahren nicht nur auf höchster Verwaltungsebene, sondern auch in der Unterinstanz zu fassen, dann ist doch wohl auch der Verwaltungsgerichtshof mit einfachem Gesetz berechtigt, am Beginn eines derartigen Verfahrens eine vorgelagerte derartige Entscheidung zu treffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass es zu dieser Entlastung kommt. Wir konnten uns Ihrer freundlichen Einladung auf Vertagung dieser Materie nicht anschließen. Wir mussten diese Einladung ausschlagen, weil wir der Auffassung sind, dass wir die hohe Verantwortung haben, diese Problematik zumindest zugunsten des Verwaltungsgerichtshofes sofort zu entschärfen. Es stehen jetzt mehrere plenarfreie Monate an, das heißt, wir können hier nichts beschließen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass ausgerechnet im Sommer Massenverfahren eingeleitet werden, die geeignet sind, den Verwaltungsgerichtshof nahezu lahm zu legen, und ich kann mir nicht vorstellen, auch nicht bei den Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes, die Ihrer Fraktion nahe stehen, dass es Begeisterungsstürme auslösen würde, wenn wir die Sache wieder auf die lange Bank schieben – mit ungewissem Ausgang. Sie


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