Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 186

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haben ja leider in der Vergangenheit bewiesen, dass Sie die eine Sache mit der anderen junktimieren – auch wenn das überhaupt nichts miteinander zu tun hat –, dass Sie sachlich völlig irrelevante Junktime voraussetzen. – Auf derartige Tausch- und Gegengeschäfte können wir uns nicht mehr einlassen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)

19.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.

19.54

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Weil hier in der Diskussion darüber gesprochen wurde, dass es dem Verwaltungsgerichtshofgesetz an Verfassungskonformität mangeln würde, möchte ich festhalten: Es ist schon im Ausschuss darauf eingegangen worden, und das, wie ich glaube, sehr glaubwürdig. Die Formulierungen des § 26a VwGG wurden vom Präsidenten gemeinsam mit dem Vizepräsidenten sowie weiteren Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes erarbeitet. Sie lehnen sich eng an den Vorschlag für einen § 19a VfGG an. Diese Bestimmungen wurden wiederum gemeinsam mit dem Verfassungsgerichtshof erarbeitet und einem Begutachtungsverfahren unterzogen. Also ich denke, es ist durchaus begründet, wenn wir annehmen, dass diese Novelle verfassungskonform ist.

Ich verweise darauf, und ich habe das auch schon im Ausschuss getan, dass im Vorfeld der Gespräche, die mein Büro mit Präsidenten Jabloner geführt hat, dieser festgestellt hat, dass diese Verwaltungsgerichtshofgesetz-Novelle sehr dringlich wäre, aber auch eine revolutionäre Teilerfüllung beinhalten würde. Deswegen meine ich, dass das, was Abgeordneter Jarolim dazu gesagt hat, nämlich dass hier die ausgestreckte Hand zurückgewiesen worden sei, etwas übertrieben ist. Ich weiß nur von einem Gesprächsangebot sowohl von der einen als auch von der anderen Seite zu berichten. Seitens der Koalitionsparteien war durchaus zu vernehmen, dass man nicht auf sachfremde Junktims eingehen wollte.

Zur Verwaltungsverfahrensnovelle wurde einiges gesagt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch noch auf die Ausschussfeststellung, die sich damit befasst, dass es sich nicht in erster Linie – wie das behauptet wurde, und zwar sehr grell behauptet wurde – um eine Geldbeschaffungsaktion handelt. Darauf ist man in der Ausschussfeststellung eingegangen.

Ich denke, dass es sich bei beiden Maßnahmen um eine Verwaltungsvereinfachung handelt, dass die drei heute zur Beschlussfassung anstehenden Novellen durchaus ein effizientes Funktionieren der Verwaltung bei den Höchstgerichten, aber auch bei den Verwaltungsbehörden garantieren. In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. – Bitte.

19.56

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte in ein paar Sätzen auf die Causa Riemergasse eingehen. Herr Kollege Krüger! Sie wissen, das Handelsgericht in der Riemergasse wurde um 150 Millionen Schilling generalsaniert. Die Sanierung ist abgeschlossen, das Gebäude steht unter Denkmalschutz, und jetzt soll in irgendeinen City-Tower abgesiedelt werden. Wenn die Rechnungen wirklich stimmen, dann entstehen allein dadurch, dass die Richter in den City-Tower übersiedeln, Mehrkosten von 50 bis 60 Millionen – ich rede noch in der alten Währung – Schilling jährlich. Die Mietverträge für das neue Projekt sind auf eine Dauer von 40 Jahren abgeschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das bedeutet in Wirklichkeit, dass mit dem Abwandern des Gerichtes aus der Riemergasse in den nächsten 40 Jahren 2 Milliarden Schilling an Mehrkosten entstehen werden. – Das kann es ja nicht sein!

Zweitens: Sie, Herr Staatssekretär, haben gesagt, die Anonymstrafverfügung sei nur eine Verwaltungsreform, sie diene ja nur der Beschleunigung und so weiter des gesamten Apparates. In


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