Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 64

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Energieversorgung" zu befassen und dabei darauf zu drängen, dass – wie bisher von der Europäischen Union verfolgt – die Atomenergie nicht bei der Erreichung des Kyoto-Ziels Berücksichtigung findet.

3. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, aufbauend auf den Aussagen der Energiekommissarin Loyola de Palacio auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass raschestmöglich EU-weite einheitliche Sicherheitsstandards auf einem hohen Niveau (anzustreben ist das der Deutschen Bundesrepublik) für Atomkraftwerke der Mitgliedsstaaten und der Beitrittsstaaten festgelegt werden und eine europäische Kontrollinstitution auf Gemeinschaftsebene zur Einhaltung dieser Standards geschaffen wird. Als Standort für diese Organisation ist Wien vorzuschlagen.

4. Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Institutionreform für eine raschestmögliche Integration des EURATOM-Vertrags in den EU-Vertrag einzutreten. Die finanziellen Mittel der Europäischen Union sind lediglich für den Einstieg in den Ausstieg aus der Atomkraft (d.h. Elimination aller Förderziele) unter Berücksichtigung der Schutzziele einzusetzen, nicht aber zur Lebenszeitverlängerung der Atomkraftwerke. Dies heißt insbesondere keine Kreditvergabe für den Neubau west/osteuropäischer Atomkraftwerke. Die freiwerdenden finanziellen Mittel sind für die raschestmögliche Verwirklichung der Ziele des EU-Weißbuchs und somit für Energieeinsparung und zur Förderung erneuerbarer Energieträger zu verwenden.

5. Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, mit der neuen tschechischen Regierung sofort einen konkreten Verhandlungsfahrplan für die Verhandlungen rund um das Atomkraftwerk Temelín festzulegen. Dabei ist das Ziel zu verfolgen, das Atomkraftwerk Temelín zu schließen.

Im Detail ist festzuhalten:

dass die tschechische Regierung sich unabhängig von den Ergebnissen des WPNS-Report weiterhin sich zum "Melker Prozess" bekennt und die dort festgehaltenen Sicherheitsauflagen raschestmöglich erfüllt;

dass die Ergebnisse des "Melker Prozesses" in den EU-Beitrittsvertrag einfließen und damit vor dem Europäischen Gerichtshof einklagbar werden;

dass unter Mithilfe der Europäischen Union ein Angebot für die sofortige Schließung von Temelín unterbreitet wird. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass Dumpingexporte von tschechischem Atomstrom in die Europäischen Union nicht möglich sind;

dass die Republik Tschechien – wie es auch von allen anderen Beitrittsstaaten zu fordern ist – mittelfristig den Ausstieg aus der Atomkraft vorantreibt. Zu diesem Zweck ist österreichisches Know-how und Zusammenarbeit in Form einer Energiepartnerschaft anzubieten.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus ersucht, in ihrem Verantwortungsbereich dafür zu sorgen, dass im Zeitraum bis zum Abschluss der Verhandlungen mit der Tschechischen Republik keinerlei die Verhandlungen belastenden Äusserungen zur Verhinderung des Beitritts der Tschechischen Republik zu Europäischen Union mehr getätigt werden.

6. Der Nationalrat

bekräftigt ferner die Bereitschaft, konkrete Schritte zum Ausstieg aus der Kernenergie zu unterstützen, insbesondere für die von Österreich im Rahmen der Energiepartnerschaft angestrebte Nullvariante für das Kernkraftwerk Temelín. Sofern die tschechische Regierung hierzu Bereitschaft zeigt, wird Österreich umgehend auch in Sondierungsgesprächen mit der EU eine finanzielle Beteiligung an einem konkreten Ausstiegsangebot anstreben. Dies ist in Folge im Rahmen einer Ausstiegskonferenz zu konkretisieren;

wird mit Nachdruck auf die mehrfach belegte Unrentabilität in volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht der Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Temelín zu verweisen, wobei


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