Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 130

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wir am Ende des Tages kein besseres Verhandlungsergebnis erreichen können, und daher kann das nicht unsere Intention sein.

Zur Frage 4:

Ich möchte festhalten, dass ich für den Vertragsabschluss nicht primär zuständig bin und daher auch von meiner Seite keine Vertragsauflösung garantieren kann, möchte aber doch gleichzeitig sagen, dass wir mit dem Verteidigungsminister schon bei der Ausschreibung übereingekommen sind, dass, wenn nicht rechtmäßige Zahlungen in irgendeiner Form vorliegen, wie das bei Ihnen auch mit "nützlichen Aufwendungen", Provisionszahlungen und anderen Dingen formuliert wird, das aus unserer Sicht selbstverständlich zur Vertragsauflösung zu führen hat.

Die Mitwirkungsbefugnis des Finanzministers ist nach dem Bundeshaushaltsgesetz insbesondere so definiert, dass wir die Durchführung eines Vorhabens zu kontrollieren haben, damit es erstens den Zielen für die Haushaltsführung des Bundes entspricht, zweitens die erwachsenden Kosten bedeckbar sein werden und drittens mit der Durchführung des Vorhabens keine Finanzschuld des Bundes entsteht.

Um Vorkommnisse, wie sie von Ihnen in der Anfrage beschrieben worden sind, auszuschließen, habe ich vorgeschlagen, die Textierung der Angebotseinholung durch einen so genannten Code of Business Conduct zu ergänzen, was vom Verteidigungsministerium auch aufgegriffen wurde. Ich sage Ihnen also in aller Deutlichkeit: Uns geht es um Transparenz, uns geht es um Nachvollziehbarkeit. Jeder der Anbieter, der diese Spielregeln nicht einhält, soll natürlich sofort ausgeschlossen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu den Fragen 5, 6 und 7:

Da auch diese Fragen Gegenstand der künftigen Vertragsverhandlungen sind, können sie, wie das auch das Bundesministerium für Landesverteidigung mitgeteilt hat, verlässlich erst nach dem Abschluss der Vertragsverhandlungen beantwortet werden. Nochmals: Die Nennung konkreter Beträge würde die laufenden Verhandlungen präjudizieren und damit die österreichische Verhandlungsposition verschlechtern.

Zur Frage 8:

Die Abwicklung allenfalls auftretender Betriebsprobleme wird sich einerseits nach dem allgemeinen Gewährleistungsrecht, andererseits nach den entsprechenden Regelungen im Vertrag, der, wie gesagt, noch auszuverhandeln sein wird, richten.

Zu den Fragen 9 bis 11:

Auch hier muss ich darauf hinweisen, dass es sich um schützenswerte Angaben von Firmen handelt, die ja auch noch in anderen Staaten in laufenden Beschaffungsvorgängen anbieten. Das heißt, sie stehen in einem laufenden Wettbewerb, daher dürfen wir diese Zahlen auf Grund einer sonst möglichen Wettbewerbsverzerrung nicht nennen. (Abg. Schieder: Welche Wettbewerbsverzerrung?) Ich weise aber darauf hin, dass Sie selbstverständlich im Nationalen Sicherheitsrat, wo der Verteidigungsminister, der Wirtschaftsminister, mein Staatssekretär und der Bundeskanzler ja in aller Breite Auskunft gegeben haben, diese Fragen hätten stellen können. (Abg. Ing. Westenthaler: Da hat die SPÖ keine einzige Frage gestellt!)

Zur Frage 12:

Für eine derartige Entscheidung sind in erster Linie militärische Aspekte zu beachten. Im Falle des Vorbringens annähernd gleichwertiger Angebote sind für die Entscheidung dann eben auch die Gegengeschäfte maßgebend. Weitere Überlegungen sind anzustellen im Hinblick auf die zukünftigen Entwicklungen in der europäischen Zusammenarbeit im Sicherheits- und Verteidigungsbereich.


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