Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 163

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Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung des Antrages über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

17.48

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Hohes Haus! An sich war es bis jetzt Routine, über die Berichte der Volksanwaltschaft zu diskutieren. Wir haben uns entschlossen, zu dieser Praxis, und zwar betreffend den Fünfundzwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft, eine Fristsetzung zu beantragen; es soll eine Frist bis 18. September gesetzt werden, denn irgendwie ist es jetzt nicht mehr Routine, und zwar ist das so seit dem Moment, seit dem einer der drei Volksanwälte, nämlich Ewald Stadler, für eine wirklich gravierende Politisierung seines Amtsverständnisses und auch des Amtes und der Funktion der Volksanwälte verantwortlich ist.

Wie Sie wissen, gibt es heute eine Erklärung von zwei Volksanwälten zu diesem Amtsverständnis des Herrn Ewald Stadler, und zwar von den Volksanwälten Kostelka und Bauer, in welcher diese Kritik üben und anmerken, dass die öffentliche Auswirkung der Tätigkeiten und der Aussprüche von Ewald Stadler, die er in der letzten Zeit gemacht hat, dem Amt der Volksanwaltschaft Schaden zufügt. Das kann doch wohl nicht der Zweck dessen sein! (Abg. Dr. Martin Graf: Der "überparteiliche" Kostelka!)

Weil Sie gerade einen Zwischenruf in Zusammenhang mit dem Begriff "Partei" machen, darf ich Ihnen sagen: Der "gute" Ewald Stadler ist von diesen drei Volksanwälten der einzige, der eine Parteifunktion hat, und er ist auch derjenige, der sogar als Spitzenkandidat der niederösterreichischen FPÖ im Gespräch ist. Das sollte man schon auch einmal beachten, und man sollte wirklich fragen, ob nicht auch das in Wirklichkeit bereits eine politische Unvereinbarkeit darstellt. Das muss hier einmal festgestellt werden! (Beifall bei der SPÖ.)

Das wirft aber auch die Frage auf, inwieweit Volksanwalt Ewald Stadler dieses Amt des Volks-anwaltes für seine parteipolitische Tätigkeit im Rahmen der niederösterreichischen FPÖ einsetzt. Das alles ist aber letztendlich nicht Aufgabe der Volksanwaltschaft.

Ich glaube, wir sollten aber heute hier auch den Ausspruch reflektieren, den Ewald Stadler bei der Sonnwendfeier in Seebarn. getätigt hat. Ich zitiere – Originalton Ewald Stadler –:

"Und 1945 – und das ist zur Staatsideologie geworden – sind wir angeblich vom Faschismus und von der Tyrannei befreit worden und in die nächste Tyrannei geraten, insbesondere hier auf diesem Boden, auf dem wir uns heute befinden."

Wir wissen, auf dem Boden, auf dem er gesprochen hat, war die ehemalige sowjetische Besatzungszone. (Abg. Dr. Martin Graf: Woher wissen Sie das?) Er hat aber gesagt: "insbesondere". Das heißt, für ihn gab es in Wirklichkeit nicht nur in der sowjetischen Besatzungszone eine Art "nächster Tyrannei", sondern auch in den Besatzungszonen aller anderen Alliierten. Davon sind im Übrigen – das sei hier angemerkt – zwei Länder Mitgliedsländer der Europäischen Union.

Man darf eines nicht vergessen: dass sich ein Repräsentant der Republik, ein Volksanwalt, so über die Signatarmächte des Staatsvertrages geäußert hat. (Abg. Dr. Martin Graf: Was sagen Sie zu Vietnam?) Dazu muss ich sagen: Das ist eine beispiellose Entgleisung und ist auch der Bruch mit dem Grundkonsens der Zweiten Republik! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Man muss einmal durchlesen, was in einer APA-Meldung vom 6. Juli steht, und zwar geht es hier darum, inwieweit diese Aussage von den Botschaftskreisen und von den Diplomaten in Österreich reflektiert wird. Der Titel lautet:


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