Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 188

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jetzt sinnvollerweise in "Energie-Control GmbH" und "Energie-Control Kommission". umbenennen, weil sie jetzt für beides, also für Gas und Strom, zuständig sein werden, meiner Meinung nach den richtigen Schritt gesetzt, nämlich dass ein Regulator über das Funktionieren dieses Wettbewerbes wacht und auch die notwendigen Marktregeln dazu festlegt.

Es gäbe noch viele Detailpunkte zu erwähnen; sie sind von meinen Vorrednern teilweise schon genannt worden. Ich denke, insgesamt liegt hier ein Gesetz vor, das dieser Marktöffnung und damit dem Spiel des Wettbewerbs den richtigen Rahmen geben wird.

Wir haben heute eine zweite Beschlussfassung durchzuführen, die eine Besonderheit darstellt: In Österreich besteht bekanntlich die Verfassungssituation, dass Energieangelegenheiten an sich Ländersache sind. Das hat auch dazu geführt, dass wir bei der Stromliberalisierung in weiten Bereichen den Ländern ihre Kompetenzen belassen haben. Das heißt, dass die Länder zum Beispiel auch für die Regelung der Förderung von Ökostrom – also Strom aus erneuerbaren Energieträgern – zuständig waren, was eben dazu geführt hat, dass wir derzeit in Österreich eine sehr zersplitterte Situation haben, was die Förderinstrumente beziehungsweise die Förderhöhen betrifft.

Mit der Zeit ist dann eigentlich bei allen der Wunsch entstanden und immer stärker geworden, man möge diese Länderregelungen österreichweit vereinheitlichen. Man muss ja auch sagen, dass die Ziele, die wir uns im ElWOG – also bei der damaligen Stromliberalisierung – gesteckt haben, was die Prozentanteile von Ökostrom am Gesamtstromaufkommen anbelangt, mit dieser länderweisen Regelung und den länderweisen Versuchen, diese Ziele zu erreichen, erstens möglicherweise verfehlt werden und zweitens vor allem nicht kosteneffizient genug erreicht werden können.

Ich denke, es ist sinnvoll, aber natürlich auch sehr mühevoll – das soll schon auch einmal betont werden –, so viele gegenläufige Interessen unter einen Hut zu bringen: auf der einen Seite den Anspruch auf größtmögliche Kosteneffizienz und Kosteneinsparung, auf der anderen Seite aber doch die legitimen Interessen von Ländern, die ja Ökoenergie gefördert sehen wollen und die auch sehen wollen, dass in ihren Ländern Investitionen in diesem Bereich getätigt werden, wieder andererseits das legitime Interesse der Stromkunden, dass die Kosten vertretbar bleiben. Ich glaube, dass die Österreicher und Österreicherinnen bereit sind, für diese Form der Stromaufbringung auch mehr Kosten in Kauf zu nehmen, aber eben nur bis zu einer gewissen Grenze.

Ich meine, insgesamt liegt auch hier ein Gesetz vor, das erstens den Wunsch nach einer österreichweit einheitlichen Regelung umsetzt und dem es zweitens und vor allem gelingt, Kosteneffizienz zu erreichen. Wir wissen, dass die länderweise Regelung, die damit verbundenen Kosten für diese höheren Einspeisetarife im Endausbau ein Fördervolumen von über 400 Millionen € erforderlich gemacht hätten. – Die jetzt vorliegende Regelung wird im Stande sein, die Ökoziele mit einem Fördervolumen von etwa 270 Millionen € erreichbar zu machen. Das heißt, wir können den Stromkunden in Österreich 130 Millionen € an Kosten, die sie über Netzzuschläge zu tragen gehabt hätten, ersparen und trotzdem die gesteckten ökologischen Ziele erreichen. Ich meine, das ist eigentlich die wichtigste Botschaft im Zusammenhang mit diesem Gesetz.

Meine Damen und Herren! Ich denke, es verdient auch Anerkennung, dass hier einige der Verhandler über ihren Schatten gesprungen sind – alle mussten wir über den einen oder anderen Schatten springen, ob die Länder, ob wir auf Bundesebene, ob die Opposition oder die Regierungsparteien –, dass es aber letzten Endes gelungen ist, ein wirklich kompaktes und homogenes Werk zu schaffen, wenngleich wir uns dafür auch ein bisschen Kritik dahin gehend eingehandelt haben, dass es sehr viel Planwirtschaft enthält. – Ich denke jedoch, angesichts der Schwierigkeit dieser Materie war es anders nicht zu regeln.

Insgesamt können wir hier ein Gesetz vorlegen, das wirklich zukunftsweisend ist und das auch der Stromproduktion aus erneuerbaren Energieträgern in Österreich große Chancen einräumen


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