Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 189

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wird. Dass zumindest drei Fraktionen dieses Hohen Hauses im Stande sind, diesem Gesetz zuzustimmen, zeigt ja, dass es auch von einer breiten Basis getragen wird.

Ich möchte mich abschließend – wie es meine Vorredner schon getan haben – noch sehr herzlich bei meinen Verhandlungspartnern in allen Fraktionen bedanken. Ich möchte mich sehr herzlich bei Herrn Bundesminister Bartenstein und seinen Beamten, angeführt vom Herrn Sektionschef Zluwa. und seinen Mitarbeitern, bedanken, bei Dipl.-Ing. Boltz. von der E-Control und seinen Mitarbeitern und bei allen, die sonst daran mitgewirkt haben, auch bei den Experten und Vertretern der Länder, die wirklich viele Stunden mit uns verhandelt haben und schlussendlich ein gutes Werk zu Stande gebracht haben. – Herzlichen Dank an alle! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

19.30

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Auch an mir ist es jetzt, Dank zu sagen. Ich möchte als Erstes zum Gaswirtschaftsgesetz Stellung nehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch der österreichische Gasmarkt ist ein wichtiger Markt mit einem Volumen von nicht weniger als 22 Milliarden Schilling – rund 1,6 Milliarden € – und 1,2 Millionen Kunden. Das bedeutet, dass die Vollliberalisierung des Gasmarktes für wesentliche Teile der Wirtschaft wichtig ist, aber auch für viele Haushaltskunden.

Die Experten der E-Control rechnen mit einer Kostenersparnis von etwa 10 bis 20 Prozent. Das ist nicht wenig und bringt insgesamt rund 160 Millionen € an Gewinn für unsere Volkswirtschaft, die Wirtschaft und die Haushaltskunden. Ich danke diesbezüglich allen vier Fraktionen, weil es allemal bemerkenswert ist, dass ein derartiges Gesetz von einem Vier-Parteien-Konsens getragen wird.

Wir haben in Österreich den Weg des regulierten Netzzuganges genommen. Wir haben sinnvollerweise – Karlheinz Kopf und Herr Abgeordneter Hofmann haben das schon erwähnt – den Regulator für Strom und Gas zusammengefasst. Das ist eine gute Sache. Wir wissen, dass Österreich in Sachen Liberalisierung im europäischen Spitzenfeld liegt, und können davon ausgehen, dass – ähnlich wie im Rahmen der hundertprozentigen Strommarktliberalisierung – letztlich auch die Branche profitieren wird.

Das ist das Gute an der Strommarktliberalisierung: Nicht nur, dass laut Herrn Dr. Kratena vom Wifo insgesamt bereits 700 Millionen € an Liberalisierungsrendite eingefahren wurden, es gibt auch sehr gute Bilanzen vieler Marktteilnehmer im Energiebereich, sodass man durchaus auch von einer Energiewirtschaft sprechen kann, die zumindest nicht allzu sehr unter der Vollliberalisierung des Strommarktes gelitten hat. – Ich hoffe und gehe davon aus, dass das auch im Gasbereich der Fall sein wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch bemerkenswerter als diese Vollliberalisierung des Gasmarktes und der Vier-Parteien-Konsens ist aber der Konsens zum Thema Ökostrom. Es haben hier nicht nur die politisch Verantwortlichen bestimmt – in Wirklichkeit waren über weite Strecken auch die Experten und Frau Dr. Glawischnig von der grünen Fraktion mit an Bord, die anderen drei Fraktionen ohnehin –, sondern es hat hier einen einmaligen Verhandlungsprozess gegeben.

Es war eigentlich die Initiative der Länder, die erkannt haben, dass diese Zersplitterung, diese "Verneunfachung" eines für die Wirtschaft wichtigen Themas für den Standort Österreich nicht gut ist. Über Bitte und im Auftrag der Länder haben die Experten unter der Führung von Sektionschef Zluwa durch Monate hindurch hart gearbeitet. Auch die Länderexperten waren eingebunden. Nicht alles ist immer ganz glatt gelaufen, aber das ist kein Wunder, wenn so unterschiedliche Partner am Tisch sitzen und wenn es um einen so ungewöhnlichen Vorgang


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