Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 209

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29. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1158 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen (1206 der Beilagen)

30. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1137 der Beilagen): Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (1207 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 27 bis 30 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen unmittelbar in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Heindl. Ich erteile es ihm hiermit.

20.29

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zur Debatte steht, wie schon gesagt, das zweite Abgabenänderungsgesetz 2002. Zwei Schwerpunkte sind unsererseits vor allem hervorzuheben:

Erstens, dass im Rahmen der Prüfungen aller lohnabhängigen Vorgänge im Regelfall ein Prüfungsorgan vorgesehen ist. Warum glauben wir, dass das besonders wichtig ist? – Wir meinen, dass das nicht nur aus Gründen der Entlastung bei Unternehmen beziehungsweise der Verwaltungsvereinfachung bei Behörden wichtig ist. Ich persönlich glaube, dass es noch einen eminenten Vorteil geben wird: In der Regel wird ein Sachverhalt von einem Organ geprüft, und daher werden unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Bewertung eines Sachverhaltes bei der Würdigung sicherlich von Vorteil sein. Daraus ergeben sich neuerliche Synergieffekte, auch im rechtlichen Sinn. Im Hinblick darauf meinen wir, dass das wirklich zu begrüßen ist.

Bei einem Thema hat meine Fraktion im Ausschuss – heute werden wir das nicht machen – getrennte Abstimmung verlangt, und zwar beim Thema Tabaksteuer. Jetzt könnte man populistisch sein und könnte sagen, wir seien gegen jede Steuererhöhung. Nein! Nachdem sichergestellt ist, was Kollege Edlinger im Ausschuss verlangt oder aufgezeigt hat, nämlich dass es eine Zweckwidmung hinsichtlich der Krankenkassensanierung gibt, sind wir der Auffassung, dass es keiner getrennten Abstimmung bedarf. Wir stimmen selbstverständlich auch diesem Bereich zu, und es wird eine einvernehmliche Abstimmung geben.

Lassen Sie mich aber doch einige Sätze zu einem weiteren Schwerpunkt sagen, nämlich zu jenem Bereich, der die umsatzsteuerliche Neuregelung bei Bauleistungen betrifft.

Meine Damen und Herren! Wir halten diese Regelung deswegen für einen richtigen und ersten Schritt, weil sie zur Bekämpfung des vielschichtigen Steuerbetruges im gesamten Baubereich getroffen wird. Die in der Vorlage vorgesehene Vorgangsweise – ich habe das noch mit einigen Experten besprochen – scheint mir, was den bürokratischen Aspekt betrifft, angenehm, also wenig aufwendig zu sein.

Der Grund, warum wir glauben, dass das so wichtig ist, ist folgender: Es hat sich in den letzten Jahren immer häufiger gezeigt, dass im Bereich der Bauwirtschaft – in der Regel bei Generalunternehmen – Gesetzwidrigkeiten vorkommen, die in die Hunderte Millionen Schilling, jetzt Euro, gehen; bis zu einer Milliarde Euro, schätzt man schon! Das sind Beträge, auf die der Fiskus nicht verzichten kann. Daher sind wir der Auffassung, dass es höchst an der Zeit ist, dass das geregelt wird.

Zweitens: Ich begrüße es, dass die Finanzverwaltung seit einiger Zeit dieses Problem erkannt hat und durch Einsetzung einer Gruppe zur Bekämpfung dieser Gesetzwidrigkeiten im Sozial-


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