Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 265

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Meine Damen und Herren! Es gibt kaum ein wertvolleres Gut als den Schutz der Jugend vor Missbrauch. Diese Neuerungen schließen völlig frei von jeder Diskriminierung Lücken, die es objektiv gegeben hat, und werden von uns daher vollinhaltlich unterstützt. Es gibt kein Gesetz, welches zu 100 Prozent schützt, mit dem § 207b wird jedoch entsprechend vorgesorgt. Die Jugend bekommt den Schutz und die Sicherheit, die sie sich verdient. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.13

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Parfuss. – Bitte.

23.14

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Seit sechs Jahren wird um das Bundestierschutzgesetz in diesem Hause gerungen. Das Bundestierschutzgesetz soll gewährleisten, dass es einheitlichen Schutz, unabhängig davon, in welchem Bundesland, nicht nur für Menschen, sondern auch für alle Tiere in Österreich gibt. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Bitte beruhigen Sie sich! Ich habe im Zusammenhang mit Schutz auch die Menschen erwähnt! (Zwischenruf des Abg. Wittauer. )

Meine Damen und Herren! Ich stehe nicht an, zu sagen, Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch, dass diese heutige kleine Veränderung im Strafrechtsänderungsgesetz ein Zeichen ist, hoffentlich auch für die Zukunft. (Zwischenruf des Abg. Dr. Grollitsch. ) Hören Sie einmal zu, was ich sage! Regen Sie sich um Gottes willen nicht so auf! (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Die Verschärfung des § 222 betreffend das Quälen von Tieren – nicht nur von Menschen, sondern auch von Tieren – ist hoffentlich mehr, Herr Dr. Grollitsch, als eine Goodwill-Aktion. Wir werden ja sehen, wie es dann in der Praxis ausschauen wird! Wie Sie wissen, bleibt das Vollzugsproblem in den Ländern, und es hat sich bisher schon gezeigt, dass der § 222 nur zu einer bedingten Verbesserung des Tierschutzes geführt hat. 70 Prozent der Strafverfahren nach § 222 haben mit Freispruch geendet, und ich denke mir, dass wir so viele Verschärfungen beschließen können, wie wir wollen: Wenn es dann mit Freispruch endet, dann ändert das auch nichts für die Tiere!

Ich hätte einige Kritikpunkte anzuführen, so zum Beispiel, dass unter Umständen die tierquälerische Tierhaltung in die Strafbestimmungen aufzunehmen wäre. Aber sei es drum, es ist schon sehr spät, und Sie sind schon sehr unruhig. Wir stimmen natürlich jeder Bestimmung, die eine kleine Geste in Richtung Verbesserung des Schutzes der Tiere ist, zu, zumal auch einige Vorschläge von uns eingearbeitet worden sind, auch diejenigen von Herrn Klubobmann Cap. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.16

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte.

23.17

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Parfuss hat das Eis gebrochen und ein paar Worte zum Tierschutz gefunden. Während der Beratungen im Justizausschuss war das nicht möglich. Da war das Verhältnis von Kinderquälerei zur Tierquälerei 300 : 1. Die Grünen haben im Ausschuss nämlich 300 Minuten über den § 209 und dessen Entfall gejammert; dieser angeblichen Tierschutzpartei war der Quantensprung im Tierschutz, den wir heute beschließen, kein Wort wert, auch bisher in dieser Debatte nicht!

Herr Bundesminister! Ich stehe nicht an, mich bei Ihnen und Ihren Beamten zu bedanken, dass Sie diesen Antrag, den wir gemeinsam mit der ÖVP vor nunmehr fast zwei Jahren gestellt haben, so konstruktiv und positiv aufgenommen haben! Es war auch in den Vier-Parteien-Beratungen durchaus sichtbar, dass diesbezüglich Nachholbedarf besteht.

Frau Parfuss hat es angesprochen: Nicht einmal 1 Prozent der Klagen, die im Zusammenhang mit Tierquälerei bei Gericht gelandet sind, haben zu einer Verurteilung geführt. Jetzt haben wir


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