Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 275

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Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1168 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Ofner, Kolleginnen und Kollegen, und ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

35. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1167 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Zinsenrecht im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch, im Aktiengesetz 1965 und im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert wird (Zinsenrechts-Änderungsgesetz – ZinsRÄG) (1215 der Beilagen)

36. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1169 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz geändert wird (1216 der Beilagen)

37. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1003 der Beilagen): Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 21 des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (1217 der Beilagen)

38. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (974 der Beilagen): Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 21 des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (1218 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zu den Punkten 35 bis 38 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Debattenredner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.53

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf namens unserer Fraktion festhalten, dass wir heute gegen das Zinsenrechts-Änderungsgesetz stimmen werden, und zwar aus einem ganz bestimmten Grund. Der Grund ist bekannt; er wurde in der Öffentlichkeit mehrfach artikuliert. Es geht um die Rechte von Schuldnern, es geht um die Frage: Werden durch diese neue Regelung Konsumenten benachteiligt oder nicht?


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