Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 17

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sammlung der Kärntner Gebietskrankenkasse. Nach einer Information der Kärntner Gebietskrankenkasse wurde das gesetzlich vorgesehene Enthebungsverfahren aber bereits eingeleitet.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Bundesminister! Wie sehen Sie angesichts der gestern verkündeten Beurteilung des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich des Eingriffes in die Selbstverwaltung und der Unvereinbarkeitsregelungen von Vorsitzenden von Gewerkschaften und dergleichen den § 420 ASVG, der ja vorsieht, dass Versicherungsvertreter nicht zugleich auch Angestellte eines Sozialversicherungsträgers sein können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Frau Abgeordnete! Das Gesetz ist in diesem Punkt eindeutig, und ich habe schon in meiner Beantwortung darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem Gesetz das Enthebungsverfahren bereits eingeleitet wurde.

Ich werde in aller Ruhe abwarten, wie die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes nach dem Prüfungsverfahren schlussendlich aussieht. Die Aufnahme eines Prüfungsverfahrens allein ist nämlich noch kein Grund anzunehmen, dass auch das Ergebnis in einer Aufhebung endet. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Schender, bitte.

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hier im Hohen Haus sitzen viele Interessenvertreter und Angestellte von Sozialversicherungsträgern. Finden Sie es vertretbar, Herr Bundesminister, dass Herr Abgeordneter Reinhart Gaugg wie auch viele andere Abgeordnete in diesem Haus, insbesondere von der Fraktion der Kollegin Silhavy, von der SPÖ, neben seiner Funktion als Generaldirektor-Stellvertreter sein Nationalratsmandat weiter ausübt, oder sind Sie der Meinung, dass eine generelle Unvereinbarkeitsbestimmung Sinn machen würde?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die derzeitige Verfassungslage ist eindeutig: Beide Positionen sind kompatibel. Ein Verfassungsgutachten, das ich von Herrn Universitätsprofessor Mayer eingeholt habe, weist im Übrigen darauf hin, dass auch die Dienstordnung der Pensionsversicherungsanstalt die Berücksichtigung der Wahrnehmung von Abgeordnetentätigkeiten klar vorsieht.

Meine private Meinung ist, dass es durchaus Sinn machen würde, Überlegungen betreffend Unvereinbarkeitsbestimmungen anzustellen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Stummvoll. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Trinkl, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Bundesminister! Auf der einen Seite sieht die Opposition überall einen Skandal, aber auf der anderen Seite ist der Wechsel bei den Funktionen in den verschiedenen Sozialversicherungsträgern gang und gäbe und täglich an der Tagesordnung. (Abg. Haidlmayr: Frage!)

Ich darf Sie Folgendes fragen: Hat es, sehr geehrter Herr Bundesminister, Ihren Informationen zufolge einen Wechsel von der Funktionärsebene auf eine geschäftsführende Ebene auch schon in anderen Sozialversicherungsträgern gegeben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.


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