Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 18

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Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Solche Wechsel von der einen Ebene auf die Geschäftsführungsebene hat es schon gegeben, sogar eine Reihe davon. Ich darf Ihnen, weil Sie steirischer Abgeordneter sind, als Beispiel die steirische Gebietskrankenkasse in Erinnerung rufen, bei welcher der seinerzeitige Obmann in die Funktion des leitenden Angestellten gewechselt ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Abgeordneter Dr. Graf ist Versichertenvertreter der Arbeitgeberseite in der neu geschaffenen Pensionsversicherungsanstalt, er ist, wie wir wissen, Nationalratsabgeordneter, Rechtsanwaltsanwärter und daher Angestellter, und er ist, soweit wir wissen, Kommanditist eines Café-Restaurants.

Ich habe deshalb in der letzten Dringlichen Anfrage schon eine Frage an Sie gestellt und wiederhole diese: Haben Sie die Versichertenvertreter-Eigenschaft des Dr. Michael Graf geprüft? (Abg. Ing. Westenthaler: Dr. Michael Graff weilt nicht unter uns! Martin! – Abg. Dr. Martin Graf: Martin!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Ich darf das wiederholen, was ich Ihnen auch das letzte Mal gesagt habe: Es ist Aufgabe der entsendenden Vertretung, die Versicherten-Eigenschaft des Kollegen Abgeordneten Dr. Graf zu überprüfen. Mir ist bis dato nichts Gegenteiliges bekannt, nämlich dass Kollege Graf die Bedingungen nicht erfülle. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Martin Graf  – in Richtung des Abg. Öllinger –: Jetzt merken Sie sich endlich meinen Namen! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie bespitzeln den Graf! – Abg. Ing. Westenthaler: Der hat den Michael Graff gemeint!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur 2. Anfrage, die Herr Abgeordneter Dr. Feurstein vortragen wird. (Rufe bei den Freiheitlichen: Zusatzfrage!) – Entschuldigung, Kollege Feurstein, es ist noch eine Zusatzfrage offen, und die müssen wir berücksichtigen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Norbert Staffaneller (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Auch ich habe eine Frage zu den Sonderverträgen der Sozialversicherungsträger: Ist es üblich, dass in Sonderverträgen eine 20-prozentige Erhöhung des Gehaltes bei gleichzeitigem Verzicht auf die Einbeziehung in das Pensionsrecht der Dienstordnung für Angestellte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs vorgesehen ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Kollege! Jetzt haben Sie mich überrumpelt, denn die Freiheitlichen hatten schon eine Zusatzfrage gestellt, und zwar durch Kollegen Schender. Aber: Sie haben eine Frage gestellt, der Herr Minister wird sie beantworten, und dann ist Kollege Dr. Feurstein an der Reihe. (Abg. Dr. Petrovic: Dann kriegen wir auch zwei! – Abg. Öllinger: Wir wollen auch zwei!)

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Mitarbeiter, die älter als 35 Jahre sind, ausschließlich mit Sonderverträgen in den Bereich der Sozialversicherungsträger aufgenommen werden können. Zweitens hat es bei Sonderverträgen in der Vergangenheit eine Reihe von Ausnahmebestimmungen gegeben, die in der Öffentlichkeit durchaus unter dem Motto "Privilegien" diskutiert wurden. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Khol. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Dr. Feurstein, bitte.

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Bundesminister! Ich möchte Sie Folgendes fragen:


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