Welche Maßnahmen haben Sie für Behinderte mit der Behindertenmilliarde gesetzt?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Mit der Behindertenmilliarde wurde eine Fülle von positiven Maßnahmen für die behinderten Menschen gesetzt. Ich darf Ihnen auszugsweise die wichtigsten zu Gehör bringen:
Es erfolgten die Maßnahmen der Integrationsbeihilfe mit befristeter Übernahme der Lohnkosten als Anreiz für die Einstellung junger behinderter Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Es wurde die Entwicklung von Projekten der begleitenden Hilfe am Arbeitsplatz, Job-Coaching für geistig behinderte Menschen oder Arbeitsassistenz, durchgeführt. Weiters erfolgten der Aufbau von Nachreifungsprojekten für behinderte Jugendliche, die Gewährung von Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen für ältere behinderte Menschen und der verstärkte Ausbau von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten.
An begleitenden Maßnahmen wurden solche zur Erhöhung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen durchgeführt, Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien, Internetprojekte für Menschen mit Behinderungen. Weiters: Schaffung eines Unternehmerservices als Dienstleistung zur Beratung für Arbeitgeber, etwa über optimale Einsatzmöglichkeiten behinderter Mitarbeiter. Hinzu kommen der Aufbau und Ausbau der Arbeitsassistenz, die verstärkte Förderung der behindertengerechten baulichen, technischen Ausstattung von Betrieben und Arbeitsplätzen und die Übertragung bestimmter Informationsmaterialien in eine leicht verständliche Sprache.
Herr Abgeordneter! Mit der Behindertenmilliarde hat die Bundesregierung aus meiner Sicht das wichtigste Instrument zur Integration von behinderten Menschen in die erste Arbeitswelt zur Verfügung gestellt.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Minister! Es ist sicher richtig, dass hier, wie Sie erwähnt haben, wichtige Initiativen zur Integration von behinderten Menschen auf dem Arbeitsmarkt gesetzt wurden.
Da man immer wieder hört, dass Ansuchen abgelehnt werden mussten, lautet meine Zusatzfrage folgendermaßen: Ist es tatsächlich so, dass Sie aus finanziellen Gründen Ansuchen ablehnen mussten, oder waren, wenn ein Ansuchen nicht positiv erledigt werden konnte, rein inhaltliche Gründe maßgebend? Wie verhält es sich mit den nicht positiv erledigten Anträgen?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die nicht positiv erledigten Anträge sind generell in zwei Gruppen zu unterteilen: Sie wurden entweder als nicht interessant genug gesehen, um den Zweck der Behindertenmilliarde zu erfüllen, oder sie waren außerhalb der Behindertenmilliarde angesiedelt und konnten auch langfristig nicht das Ziel garantieren, dass Menschen mit Behinderung etwa über die Zwischenstufe von geschützten Arbeitsplätzen in der ersten Arbeitswelt Platz finden.
Die Ablehnungsquote ist je nach Bundesland unterschiedlich, bewegt sich aber zwischen 10 und 25 Prozent. Ich habe in meinem Haus zwei Mitarbeiter, die sich mit abgelehnten Projekten beschäftigen, um etwas, was für den Arbeitsmarkt eines Bundeslandes nicht interessant oder sinnvoll ist, unter Umständen für ein anderes Bundesland, wenn es dort als sinnvoll betrachtet wird, noch zu berücksichtigen.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haidlmayr, bitte.