Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 28

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halb unseres Gesundheitssystems vorhanden sind, so zu lukrieren sind, dass man es mit ruhigem Gewissen den Österreicherinnen und Österreichern, also den Beitragszahlern und Steuerzahlern, nicht nur schmackhaft machen kann, sondern es ihnen gegenüber auch verantworten kann, wenn in Zukunft Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Lackner, bitte.

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Herr Minister! Nachdem Sie vorher doch einige Aktivitäten im Bereich der Vorsorgemedizin beziehungsweise im Bereich des verstärkten Vorsorgegedankens genannt haben, wäre nunmehr auch noch die Frage der Finanzierung anzudiskutieren. Gibt es in Ihrem Ministerium Vorstellungen dahin gehend, wie die doch verstärkten Aktivitäten in diesem Bereich auch finanziert werden können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Kollege Lackner! Es steht heute die 60. ASVG-Novelle zur Abstimmung. Im Rahmen der 60. ASVG-Novelle ist einerseits geplant, dem System Mittel zur Verfügung zu stellen. Zum Zweiten ist innerhalb des Systems das Lukrieren von Einsparungspotentialen mit klaren Zielsetzungen und auch mit Steuerungselementen, wie sie in der Privatwirtschaft gang und gäbe sind, vorgesehen.

Mit der heutigen 60. ASVG-Novelle werden meiner Ansicht nach manche enttäuscht werden, die in der Vergangenheit geglaubt haben, dass sie die Einsparungspotentiale, die andere Gebietskrankenkassen schon längst lukriert haben, nicht erbringen müssen. Es werden sich jene, die bis dato sehr wenig getan haben, um das gesetzliche Ziel, nämlich den Verwaltungsaufwand 1999 am 31. Dezember 2003 zu erreichen, schlussendlich verstärkt bemühen müssen.

Das Benchmark der Controlling-Gruppe des Hauptverbandes sagt klar, dass wir auf der Zielplanung liegen. Aber wie es bei einer Zielplanung im Durchschnitt eben ist, gibt es solche, die besser sind, die also die Ziele jetzt schon erreicht haben, und solche, die von diesen Zielen noch weiter entfernt sind.

Jene, die von diesen Zielen noch weiter entfernt sind, werden die Ziele erreichen müssen, denn das Gesetz, das heute hier zur Beschlussfassung vorliegt, ist in dieser Situation eindeutig. Gerade für Sie als Vorarlberger Abgeordneten sollte es, wie ich meine, besonders bedeutsam sein, dass die Einsparungsziele von jenen, die sie bis heute nicht in der gleichen Form wie die Vorarlberger Gebietskrankenkasse lukriert haben, in Zukunft nach dem Gleichheitsprinzip zwischen den einzelnen Trägern umgesetzt werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Pumberger, bitte.

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich freue mich, dass Sie Vorsorgemedizin zu einem Schwerpunkt in Ihrem Ressort gemacht haben. Nun meine Frage: Kommt es durch diese Betonung zu Mehrkosten für die Krankenkassen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Pumberger! Ich darf Ihnen ein Beispiel nennen. Eine österreichweite flächendeckende Impfung der Risikogruppen, also der Kinder und der Senioren, gegen Grippe würde nach den vorliegenden Zahlen 386 Millionen Schilling kosten, aber volkswirtschaftlich gesehen ein Einsparungspotential von 1,2 bis 1,4 Milliarden bedeuten.

Ich glaube daher, dass man in diesem Fall die Rechnung nicht so verkürzt machen sollte, wie es manche in der Vergangenheit getan haben, die die 386 Millionen Schilling Startkapital nicht zur Verfügung stellen wollten, wodurch die Einsparungseffekte und Gesundheitseffekte für die Bevölkerung nicht lukriert werden konnten.


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