Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 29

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Einige Gebietskrankenkassen haben dankenswerterweise ihren Versicherten diese Möglichkeiten bereits eröffnet. Aus diesen Versicherungsgemeinschaften kennen wir die Zahlen. Mein Bemühen wird es sein, das flächendeckend und epidemiologisch richtig auf ganz Österreich auszudehnen, um allen Österreicherinnen und Österreichern, die den Risikogruppen angehören, diese kostenlosen Impfungen in Zukunft zur Verfügung zu stellen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister.

Ich darf Frau Abgeordnete Haidlmayr aufrufen, Anfrage Nummer 200 vorzutragen.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Minister! Sie wissen, dass es in Österreich im Bereich der Rehabilitation einen großen Unterschied gibt, je nachdem, welche Behinderung wie entstanden ist.

Deshalb meine Frage:

200/M

Bis wann werden Sie dem Nationalrat ein Gesetz vorlegen, das einen einheitlichen Rechtsanspruch auf Rehabilitation unabhängig von Ursache und Art der Behinderung sowie Alter der betroffenen Person einräumt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Kollegin Haidlmayr! Es bestehen derzeit in meinem Haus eine Reihe von Arbeitskreisen, die sich mit der Frage der sozialen Gerechtigkeit und der Neuordnung beschäftigen. In diesem Zusammenhang gibt es auch einen, der sich mit der von Ihnen gestellten Frage beschäftigt.

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass es letztendlich auch eine Frage der Finanzierbarkeit ist, wie weit man vom bestehenden Kausalitätsprinzip abgehen und Ihrer Intention nachgehen kann. Es ist mir aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass schon die bestehende gesetzliche Vorsorge dafür ausreichend ist, dass die Leistungen der medizinischen Rehabilitation auch einem Versicherten und dessen Angehörigen, die in der Freizeit verunfallt sind, zugänglich gemacht werden. Diese Möglichkeit wird durch stete Verbesserungen der Abstimmung und Zusammenarbeit der unterschiedlichen Rehabilitationsträger laufend schrittweise weiter ausgebaut.

Abstimmung und Zusammenarbeit der verschiedenen Rehabilitationsträger haben bereits zu einer weiteren Vereinheitlichung bei der Behandlung von Leistungsansprüchen und der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Rehabilitation geführt. Aber ich gebe Ihnen Recht, Frau Abgeordnete, dass wir in diesem Bereich noch sehr weit von dem von Ihnen formulierten Ziel entfernt sind.

Andere Länder, wie etwa die Schweiz, haben, um das Finanzproblem zu lösen, eine verpflichtende Freizeitversicherung eingeführt. Auch dies ist für mich diskutierbar, um dieses soziale Problem einer endgültigen und umfassenden Lösung zuzuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Minister! Es ist schon klar, dass Rehabilitation Geld kostet. Noch mehr Geld kostet es aber, wenn Rehabilitation nicht angeboten wird. Meine Frage ist: Wie viel Geld, unabhängig von menschlichem Leid, könnten wir uns in Österreich ersparen, wenn für Menschen mit Behinderung, für Menschen mit Krankheiten eine ausreichende Rehabilitation sichergestellt wäre?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.


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