Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 30

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Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Es ist immer äußerst schwierig, derartige Berechnungen anzustellen. Ich kann hier nur einiges von dem angeben, was wir bereits aufgewendet haben. Die Krankenversicherungen haben bisher 181 Millionen € für Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge aufgewendet, die Unfallversicherungen haben einen Betrag von 350 Millionen € aufgewendet, sodass der Gesamtaufwand derzeit 894 Millionen € beträgt.

Ich darf Sie aber darauf hinweisen, dass dort, wo die Rehabilitation nicht, nur unvollständig oder gar nicht erfolgt, das menschliche Leid, das damit verbunden ist, noch gar nicht zu beziffern ist. Menschliches Leid, die Sorgen der Familie und das Aussteigen aus dem Arbeitsmarkt, um für nicht rehabilitierte Angehörige da zu sein, das sind Dinge, die nur äußerst schwierig zu beziffern sind. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass mir diese Zahlen nicht vorliegen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dietachmayr, bitte.

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Bundesminister! Rehabilitation ist äußerst wichtig, ist aber, wie Sie gesagt haben, auch kostenintensiv. Wie stehen Sie daher zu dem Plan, dass die Unfallversicherungsbeiträge gesenkt werden sollen, wodurch der Rehabilitation eine finanzielle Grundlage entzogen wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass die österreichische Prävention auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahrzehnten so erfolgreich war, dass das, was zur Gründung der Unfallversicherungsanstalt und zur Mittelzurverfügungstellung geführt hat, heute Gott sei Dank in weiten Bereichen obsolet geworden ist.

Ich darf Sie darauf hinweisen – Sie als Vorsitzender des Sozialausschusses wissen das ja ganz genau –, dass wir die Zahl der Todesopfer drastisch senken konnten, dass wir darangehen, die 120 000er-Grenze von Unfallopfern auf dem Arbeitsmarkt zu unterschreiten, und dass daher der Bedarf auf diesem Sektor laufend – ich sage: Gott sei Dank – sinkt.

Es kann allerdings nicht Aufgabe der AUVA sein, sämtliche vorstellbare gesellschaftspolitische Aufgaben zu übernehmen, weil das nicht Angelegenheit der Wirtschaft ist, sondern Angelegenheit der gesamten staatlichen Volkswirtschaft. Ich glaube daher, dass man bei einer Senkung vorsichtig sein wird, damit keine Gefährdung in der von Ihnen angesprochenen Richtung aufritt, dass man auf der anderen Seite aber auch sehen muss, dass es unverantwortlich wäre, die Beitragsleistungen in gleicher Höhe beizubehalten, wenn wir auf der anderen Seite durch die Prävention, durch die bessere Ausgestaltung der Arbeitsplätze eindeutige Erfolge im Interesse der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielen konnten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé, bitte.

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Minister! Ich bedanke mich dafür, dass Sie eine Arbeitsgruppe eingerichtet haben, die eben die Gleichstellung von Arbeitsunfällen und Freizeitunfällen behandeln soll. Frühere Sozialminister haben diesem Problem eigentlich sehr wenig Beachtung geschenkt.

Es gibt ja ganz skurrile Entscheidungen, was ein Arbeitsunfall und was ein Freizeitunfall ist. Meine Frage lautet nun: Haben Sie ohne grundlegende gesetzliche Änderung die Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen, dass es eben im Einzelfall nicht mehr diese skurrilen Entscheidungen gibt, die man überhaupt nicht mehr nachvollziehen kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.


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