des Besetzungsvorschlags vorverlegt werden, der Kreis der Personen, die sich präsentieren sollen, ist daher auf alle Kandidatinnen und Kandidaten auszudehnen, die dem Anforderungsprofil laut Ausschreibungstext entsprechen. Klargestellt soll außerdem werden, dass die Präsentation nicht nur gegenüber dem fachlich nahe stehenden Bereich, sondern selbstverständlich auch gegenüber dem Fachbereich erfolgen soll.
Zu § 103 Abs. 6
Es soll klargestellt werden, dass nicht nur die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des fachlich nahe stehenden Bereichs, sondern selbstverständlich auch jene des Fachbereichs Stellungnahmen zu den Gutachten abgeben dürfen.
Zu § 103 Abs. 9 und 10:
Redaktionsversehen, Anpassung an die Zuständigkeitsbestimmung des § 22 Abs. 1 Z 11.
Zu § 107 Abs. 2 Z 2: sprachliche Korrektur.
Zu § 110:
Diese Ergänzungen dienen der Klarstellung des Ausmaßes der Wochenarbeitszeit sowie der Sonn- und Feiertagsruhe für das wissenschaftliche und das künstlerische Personal.
Zu § 119 Abs. 6 Z 1:
Es soll klargestellt werden, dass sich die Ausschlussbestimmungen nur auf akademische Funktionärinnen und Funktionäre an Universitäten in Österreich bezieht. Darunter sind an den Universitäten gemäß § 6 die Mitglieder der Leitungsorgane gemäß § 20 Abs. 1 (Universitätsrat, Rektorat, Rektorin oder Rektor, Senat) zu verstehen. An den in Österreich akkreditierten Privatuniversitäten zählen dazu all jene Personen, die vergleichbare Funktionen ausüben.
Zu § 121 Abs. 20:
Anpassung an den geänderten Wirksamkeitstermin für die Universitäten der Künste. Die sich aus der aus der Vereinheitlichung des Wirksamkeitstermins für die Universitäten und die Universitäten der Künste ergebenden budgetären Verschiebungen sind der folgenden Übersichtstabelle zu entnehmen.
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES UNIVERSITÄTSGESETZES |
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN AUF DAS RESSORTBUDGET |
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EUR Mio. |
BVA 1420* 1430* 2002 |
Davon nicht f. universit. Zwecke |
BVA Universi- täten 2002 |
Universitäten nach Organisation |
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2004 |
2005 |
2006 |
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AUSGABEN |
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Personalausgaben |
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