Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 92

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nicht zum ersten Mal Behauptungen aufgestellt, die nicht der Realität entsprechen und auf das Entschiedenste zurückzuweisen sind. Ich werde den Gegenbeweis antreten, was im Gesetz tatsächlich über Behinderte steht.

Im 1. Teil – Organisationsrecht – im § 2 – Leitende Grundsätze für die Universitäten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben – wird es sehr klar definiert. Hier findet sich nicht nur unter Punkt 9 die Gleichstellung von Frauen und Männern, die selbstverständlich in diesem Gesetz verankert sein muss, sondern auch unter Punkt 11 die besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von behinderten Menschen. Dieser Passus muss in den Satzungen der Universitäten nach den individuellen Bedürfnissen der Unis ausgestaltet werden.

Frau Kollegin Haidlmayr! Sie hätten das Gesetz lesen müssen, dann hätten Sie nicht solche Behauptungen aufstellen können! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Universitätsgesetz 2002: Wir sind mit den Massenuniversitäten, mit dem Zustand der Massenuniversität in eine Sackgasse geraten, aus der wir wieder herauskommen müssen. Diese Sackgasse ist ohne Autonomie entstanden, und ich bin davon überzeugt, dass man Visionen haben muss, so wie sie seinerzeit auch Humboldt hatte. Allein bei Humboldt war eine Massenuniversität nie eingeplant, und von dieser wollen wir auch wegkommen. Wir wollen im Zusammenhang mit dieser Universitätsreform wieder Leistungen, wir wollen wieder Effizienz und wir wollen wieder – und bekennen uns auch dazu – Eliten. Wir bekennen uns zu einem Zugang für alle zu den Universitäten. (Abg. Dr. Petrovic: Das haben wir schon einmal gehabt!)

Viele Beispiele zeigen ja auch, dass Autonomie an den Universitäten von den Entscheidungsträgern selbst längst gelebt und vorgegeben wird. Ich nenne dazu nur zwei Beispiele:

Das eine ist die Medizinische Fakultät an der Uni Graz. Dort wird in Zukunft praxisnäher, fächerübergreifend in Modulen unterrichtet werden. Der Student/die Studentin wird bereits im ersten Semester ein Pflegepraktikum absolvieren, und damit bereits Kontakt zu Patienten haben. Vorbilder für diese Studienpläne sind Universitäten in Holland oder Kanada. Der Abschluss erfolgt nach zwölf Semestern mit einer Diplomarbeit. Ein Doktoratsstudium kann selbstverständlich angeschlossen werden. Das ist eines der Beispiele dafür, dass die Universitäten längst erkannt haben, in welche Richtung der Weg geht und diesen bereits vorgeben, ohne dass noch die gesetzliche Grundlage dafür bestünde.

Ein zweites Beispiel ist die WU Wien, die im Studienjahr 2002/03 mit vier neuen Studiengängen, Studienrichtungen startet. Sie hat modernisiert, sie hat entrümpelt, sie hat sich mit einer zweisemestrigen Einführungsphase, um einerseits die Drop-out-Rate zu senken und andererseits die Studiendauer zu verkürzen, an europäische Standards angepasst.

Meine Damen und Herren! Es wird auch in Zukunft für die Studentenvertreter möglich sein, die Richtung der Universitäten mitzubestimmen und in den Gremien mitzureden, auch wenn die ÖH-Vertretung momentan eine starke linke Schlagseite aufweist.

In diesem Zusammenhang muss man schon auch sagen: Der Ton macht die Musik, und es herrscht in der Auseinandersetzung, die die ÖH mit den politischen Vertretern und den Vertretern der Universitäten führt, manchmal ein Stil, den man doch auch kritisieren muss. Wenn man etwa in Pressemeldungen liest, dass die Zeit gekommen sei, die Glacé-Handschuhe auszuziehen, wenn ständig von Boykott-Maßnahmen gesprochen wird, wenn davon gesprochen wird, dass die Regierung nun eben spüren müsse, wenn sie nicht zu Kompromissen bereit sei, wenn man von Überlebenskampf oder von einer "Unireform des Grauens" spricht, so würde ich meinen, dass diese Diktion in einer konstruktiven Auseinandersetzung absolut nichts verloren hat.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass mit diesem UOG ganz wesentliche Dinge umgesetzt werden, dass die Unis fit für die Zukunft gemacht werden, damit sie ihrem Auftrag auch in Zukunft entsprechen können, nämlich Eliten hervorzubringen und der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, junge Menschen auf die Berufswelt und auf die wissenschaftliche Welt vorzubereiten.


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