Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 98

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rung oder die Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses betreffen, innerhalb von 12 Wochen ab Einbringung der Beschwerde mit Bescheid darüber abzusprechen, ob durch die beabsichtigte Entscheidung des Universitätsorgans eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt."

15. § 43 Abs. 9 lautet:

"Die Schiedskommission besteht aus sechs Mitgliedern, die keine Angehörigen der betreffenden Universität sein müssen. Jeweils drei Mitglieder sind vom Senat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu nominieren. Mindestens die Hälfte der Mitglieder der Schiedskommission müssen Frauen sein. Zwei der Mitglieder müssen rechtskundig sein."

16. Dem § 121 wird folgender Abs. 26 angefügt:

"Die derzeit bestehenden Arbeitskreise für Gleichbehandlung bleiben bis zur Einrichtung von Arbeitskreisen nach diesem Gesetz in Funktion. Bei der Einrichtung von Arbeitskreisen nach diesem Gesetz haben die bestehenden Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen ein Vorschlagsrecht."

17. Dem § 121 wird folgender Abs. 27 angefügt:

"Die von den Senaten gemäß § 19 Abs. 2 Z 6 zu erlassenden Frauenförderpläne haben als Mindeststandard den des derzeit geltenden Frauenförderplanes für die Universitäten zu erfüllen."

*****

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Papházy. – Bitte.

13.42

Abgeordnete Dr. Sylvia Papházy, MBA (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Mag. Prammer! Ihr Debattenbeitrag hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, dass jetzt diese Uni-Reform durchgeführt wird. Ich finde es kühn, dass Sie sich als ehemalige Frauenministerin hier herstellen und gemeinsam mit Ihren Kollegen Gusenbauer, Kuntzl – Petrovic zähle ich gleich dazu, und wie sie alle heißen – hier die Frauenpolitik, den Frauenanteil an Österreichs Unis beklagen. Es ist unglaublich, weil dies das Ergebnis sozialistischer Wissenschaftspolitik ist! Sie wissen ganz genau, dass es mehr weibliche Studierende und mehr weibliche Absolventinnen gibt und dass die Frauen in der Wissenschaft unterrepräsentiert sind. Das möchte ich Ihnen als Ihre Leistung als Frauenministerin ins Stammbuch schreiben! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Mag. Prammer: Und deswegen drehen Sie ...! Jetzt fällt all das weg, was da gemacht wurde! – Zwischenruf des Abg. Dr. Martin Graf. )

Sie haben diese Unausgewogenheit zu verantworten: 7 Prozent Wissenschafterinnen, 7 Prozent Professorinnen, das ist wirklich zu wenig! Dass es zum Beispiel an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in mehr als 600 Jahren lediglich eine Dekanin gab – auch da hätten Sie versuchen können, dies in andere Bahnen zu lenken, und ebenso, dass es derzeit 18 Rektoren, aber keine einzige Frau als Rektorin gibt. (Abg. Dr. Jarolim: Aber zwischen ’38 und ’45 war es besonders arg!) Das ist auch ein Ergebnis der "geglückten" sozialistischen Wissenschaftspolitik! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Dr. Niederwieser und Dr. Martin Graf. )

Das Universitätsgesetz bringt jetzt eine Gleichstellung von Frauen und Männern mit sich. Sie können sicher sein: Die jetzige Regierung wird darauf achten, dass die Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Wissenschaft ab sofort gegeben ist!


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