Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 100

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Koalitionspartner auf, vielleicht werden auch Sie einmal nicht damit zufrieden sein! (Abg. Dr. Martin Graf: Aber Sie haben immer gebremst! Die SPÖ hat immer gebremst!)

Grundsätzlich möchte ich keine inhaltlichen Kommentare zu diesem neuen Gesetzeswerk mehr abgeben. Ich möchte mich ein bisschen mit der monetären Problematik auseinander setzen.

Meine Damen und Herren! Es sind im Statistischen Taschenbuch 2001 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Wissenschaftsausgaben, die Universitätsausgaben im Budgetanschlag 2001 mit rund 2,3 Milliarden € vorveranschlagt – 2,3 Milliarden €, das möchte ich hier noch einmal betonen! Im Abänderungsantrag Brinek/Graf werden für die Universitäten ab 2004 ganze 1,87 Milliarden € budgetiert, bis 2006 mehr oder weniger eine stabile Budgetierung für den Universitätsbereich. Das heißt, dass wir ein negatives Delta von fast einer halben Milliarde € an den österreichischen Hochschulen und Universitäten haben werden!

Ich denke, dass auf Grund dieser Veränderungen, über die heute noch nicht diskutiert wurde, möglicherweise große Probleme entstehen werden. Entweder wird das Personal entsprechend reduziert werden und es gibt weniger Angebote für die Studenten, oder es wird höhere, wesentlich höhere Studiengebühren geben. Ich bin im Gegensatz zu der Argumentation, die jetzt kommen wird: Es wird mehr Drittmittel als bisher geben!, der Meinung, dass dies nicht in dem angenommenen Ausmaß stattfinden kann, sodass in Zukunft eine Unterdotierung gegenüber dem Jahresbudget 2001 gegeben sein wird. Ich sehe damit sehr große Probleme für die Leistungsfähigkeit unserer Universitäten auf uns zukommen und wäre sehr daran interessiert zu erfahren, Frau Bundesminister, wie Sie uns das darstellen können. (Beifall bei der SPÖ.)

13.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.

13.50

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir befreien mit dieser Vorlage, die wir heute hier diskutieren, die Universitäten von einem schweren Joch. Wir befreien die Universitäten vom Joch übermäßiger staatlicher Einflussnahme und Gängelung, wir befreien die Universitäten vom Joch bürokratischer Hemmnisse und starrer, unflexibler Strukturen, und wir befreien die Universitäten letztlich auch vom Joch eines kameralistischen und unflexiblen Finanzierungssystems.

Aber wir befreien die Universitäten nicht nur im Sinne von Forderungen, die in den vergangenen Jahren sehr oft – und zwar auch innerhalb der Universitäten – erhoben wurden, sondern wir bringen den Universitäten mit dieser Reform und mit diesem Reformgesetz sehr viel. Wir geben den Universitäten Selbstständigkeit und Autonomie sowie die Möglichkeit, selbstständig und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen, wie dies in den vergangenen Jahren innerhalb und außerhalb der Universitäten sehr oft verlangt worden ist. Wir geben den Universitäten die Chance, ihre Schwerpunkte und ihre zukünftige Entwicklung selbst festzulegen und damit auch im schärfer gewordenen internationalen und nationalen Wettbewerb verschiedener Ausbildungs- und Bildungsstätten zu bestehen und Spitzenpositionen einzunehmen.

Aber entgegen vielen Stellungnahmen im Zuge der Diskussion um diese Universitätsreform und auch am heutigen Tage im Hohen Haus heißt die Befreiung vom staatlichen Einfluss auf autonome Entscheidungen nicht, dass sich der Staat auch aus seiner finanziellen Verantwortung für die Universitäten, für Lehre und Forschung in Österreich davonstiehlt. Es heißt dies vielmehr, dass sich der Staat, dass sich die Republik Österreich mit diesem Universitätsgesetz ausdrücklich zu ihrer finanziellen Verantwortung für die Universitäten bekennt! Es ist im diskutierten Entwurf vorgesehen, dass der Bund die Universitäten finanziert, und eine solche ausdrückliche gesetzliche Finanzierungsgarantie ist etwas ganz Neues.

Aber die finanzielle Verantwortung der Republik wird in diesem Reformgesetz nicht nur grundsätzlich fixiert, sondern diese finanzielle Verantwortung wird auch der Höhe nach festgelegt und sichert und garantiert den Universitäten auf dem jetzigen hohen Niveau zukünftig fixe Budgets


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