Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 101

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samt Valorisierungen, samt den Studiengebühren und samt sämtlichen Einsparungen, die durch dieses Reformgesetz für die Universitäten möglich sein werden. Das heißt, meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade durch dieses neue Universitätsgesetz wird den Universitäten sogar neuer, zusätzlicher finanzieller Spielraum geschaffen.

Im Vorfeld dieses Universitätsgesetzes wurde in den Verhandlungen mit der Rektorenkonferenz und mit ihrem Vorsitzenden, Herrn Rektor Winckler, der ja auch Ökonom ist, noch sehr viel bewegt. Es wurde sehr vieles auch im Sinne der Rektorenkonferenz verändert. Dass hier einvernehmlich ein Ergebnis erzielt werden konnte, zeigt, dass die Universitäten die Zukunft in finanzieller Hinsicht nicht zu fürchten brauchen, sondern dass sie besser fahren und gleichzeitig auch die Möglichkeit haben werden, ihre finanziellen Mittel viel selbstständiger und autonomer festzulegen und einzusetzen und damit effizienter zu sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.53

Präsident Dr. Heinz Fischer (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Geschäftsordnung entsprechend habe ich heute vor Eingang in die Tagesordnung bekannt gegeben, auf welche Weise die heutige Sitzung ablaufen wird. Wir hatten jetzt eine Präsidialsitzung, um über das Verlangen der Fraktion der Grünen auf Sondersitzung zu beraten, und haben in dieser Präsidialsitzung einvernehmlich und konsensual folgenden Vorschlag entwickelt, den ich dem Hohen Haus bekannt geben muss:

Es ist bekanntlich für 15 Uhr eine Dringliche Anfrage angesetzt. Die Beratungen über die Dringliche Anfrage werden um 17 Uhr unterbrochen – sei es, dass die Anfrage schon fertig debattiert ist, oder sei es, dass die Debatte noch nicht abgeschlossen ist.

Um 17 Uhr wird der Herr Bundeskanzler eine Erklärung zu jenem Thema abgeben, das Gegenstand des Sondersitzungs-Verlangens der Grünen-Fraktion ist. Diese Erklärung des Herrn Bundeskanzlers wird zirka 20 Minuten dauern. Im Anschluss daran wird in der Debatte ein Redner der Grünen-Fraktion zu Wort kommen, und zwar zu einem Beitrag im Ausmaß von ebenfalls 20 Minuten. Danach wird eine Rednerrunde mit einer Redezeit von je 10 Minuten für jede Fraktion sowie eine weitere Rednerrunde mit ebenfalls je 10 Minuten pro Fraktion vorgesehen sein. Dies bedeutet nach unserer Einschätzung, dass eine Debatte im Ausmaß von etwa zwei Stunden zum Gegenstand des Verlangens der Grünen-Fraktion stattfinden wird.

Danach wird die Debatte über die Dringliche Anfrage fortgesetzt werden, falls sie noch nicht beendet worden ist, und dann wird die von den Grünen verlangte Fristsetzungsdebatte stattfinden. Im Anschluss daran wird die normale Tagesordnung weitergeführt werden.

Unter diesen Voraussetzungen wird die Grünen-Fraktion ihr Verlangen auf eine Sondersitzung am morgigen Tag zurückziehen, weil das Thema heute vom Herrn Bundeskanzler in einer Erklärung abgehandelt wird.

Es besteht auch Konsens darüber, dass damit der eingebrachte Antrag der Grünen auf Sondersitzung nicht als ein konsumiertes Verlangen gilt. Das heißt, dass die Möglichkeit, eine Sondersitzung zu verlangen, durch diesen eingebrachten, aber nicht realisierten Antrag nicht konsumiert ist, sondern es bleibt eine gleichartige Möglichkeit für einen anderen Termin offen.

Diese Lösung haben wir einstimmig zwischen den Präsidenten und den Klubobmännern ausgearbeitet. Ich persönlich halte sie für eine vernünftige Lösung. – Ich bitte, die Debatte fortzusetzen. (Allgemeiner Beifall. – Präsident Dr. Fasslabend übernimmt wieder den Vorsitz.)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir setzen jetzt in der Debatte fort.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schender. – Bitte.

13.57

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Es ist seitens einiger Oppositionsabgeordneter heute davon die Rede gewesen, dass dieses Gesetz "durchgeboxt" worden


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