Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 152

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Ich habe in der vorigen Debatte gehört – ich habe der Kollegin Brinek aufmerksam zugehört –, dass die Regierung deshalb bei den Universitäten die Reform macht, weil sich die Unis zu unübersichtlichen staatlich-zentralistischen Großeinrichtungen entwickelt haben. Deshalb sagt Kollegin Brinek: Nein, wir wollen keine unübersichtlichen, keine zentralistischen staatlichen Großeinrichtungen.

Was macht der Herr Bundesminister gerade mit seinen Vorschlägen bei der Krankenkasse? – Er möchte aus den neun Länderkrankenkassen eine einzige zentralistische Organisation machen! (Abg. Dr. Brinek: Eine staatliche Organisation!) Dahinter steht das Konzept einer Freiheitlichen Partei, die schon immer besser mit dem Staatsdirigismus zurechtgekommen ist als mit den Prinzipien von Selbstverwaltung und Selbstorganisation. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek. ) Das sei Ihnen gesagt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

So wie der Herr Bundesminister in der Causa Gaugg jetzt wieder einen neuerlichen Versuch macht, nämlich die Pensionsversicherung pflichtgemäß zu dem Termin zu vergattern, den Frau Riess-Passer schon verkündet hat – binnen einer Woche muss dieses Gremium zusammentreten! –, so hätten Sie gerne die gesamte Sozialversicherung, so wollen Sie dieses Land regieren, dass man nur noch mit dem Finger zu schnippen und zu sagen braucht: So, das macht ihr jetzt! – Auf Knopfdruck! Und jeder Funktionär, dem das nicht passt und der nicht spurt, wird ersetzt durch einen, der der Regierung und dem Bundesminister lieb ist.

Das ist Ihr Konzept dafür, wie Sie in dieser Republik die Demokratie "entwickeln wollen" – zwischen Anführungszeichen. Das ist ein Konzept zur Verstaatlichung, zum staatlichen Dirigismus, aber nicht zum Ausbau der Selbstverwaltung.

Abschließend sage ich gerichtet an die Vertreter der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, die Recht haben, und auch – sollte es so sein – an die Abgeordneten aus Vorarlberg, die dagegen stimmen, und die Vertreter der Vorarlberger Landesregierung, die möglicherweise diese 60. ASVG-Novelle einklagen werden: Sie haben Recht! Aber nicht nur aus dem Grund, weil es hier um Länderinteressen geht und ein Bundesland vor diesem Eingriff geschützt werden soll – darüber könnte man diskutieren; ich wäre nämlich nicht prinzipiell gegen einen Eingriff, wenn alles einem Plan zuzuordnen wäre, der die nachhaltige Sanierung aller Kassen und nicht nur bestimmter Kassen vorhätte; es wären vermutlich auch die Länder bereit zuzustimmen, wenn sie wüssten, dass es dabei tatsächlich um die Sanierung geht –, sondern auch deshalb, weil das, was hier vorliegt, wie schon Kollege Mitterlehner im Ausschuss deutlich gesagt hat – ich zitiere Sie, Herr Kollege Mitterlehner –, keine nachhaltige Sanierung ist. Es braucht Strukturmaßnahmen!

Wo liefern Sie diese Strukturmaßnahmen im Rahmen der 60. ASVG-Novelle, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien? (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Sie haben keine Strukturmaßnahmen. Sie haben kein Konzept, wie Sie die Kassen sanieren wollen. Sie haben ein Konzept, wie Sie die Kassen verschulden. Und deshalb werden wir einen Antrag auf Rückverweisung der gesamten 60. ASVG-Novelle einbringen. Das ist kein Konzept für die Zukunft! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

16.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Öllinger und Fraktion ist ordnungsgemäß unterfertigt, nämlich gemäß § 53 GOG diese Vorlage an den Ausschuss rückzuverweisen. Er wird am Ende der Debatte zur Abstimmung gebracht.

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Weiters gebe ich bekannt, dass die unterfertigten Abgeordneten der grünen Fraktion das gemäß § 46 Abs. 6 GOG eingebrachte Verlangen auf Einberufung einer Sitzung des Nationalrates zum Thema "rechtliche und politische Konsequenzen aus den untragbaren Äußerungen von Volksanwalt Mag. Ewald Stadler", also das Verlangen auf Sondersitzung zurückgezogen haben.


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