Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 198

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Sozialversicherung für die ÖVP im Parlament und beschließt nicht nur hier diesen Schachzug mit, sondern beschließt in der Folge auch Belastungen für die Bauern bei den Beiträgen zur Sozialversicherung. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese unverschämte Aktion soll dem Finanzminister dazu verhelfen, ein Nulldefizit zu erreichen, um eine zusätzliche Verschuldung durch einen notwendigen staatlichen Zuschuss an die Sozialversicherung auszuschließen. (Ruf bei der ÖVP: Wo steht das?) Das ist schlimmstes, skrupelloses Ausräumen jener Kassen, für die der Spruch: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not!, noch immer Bedeutung besitzt.

ÖVP und FPÖ wollen gesunde Kassen ausräumen, um maroden Kassen Kredite zu ermöglichen. Die Regierungsparteien missachten das Prinzip der Selbstverwaltung.

Herr Minister! Die Funktionäre haften mit ihrem Vermögen für allfällige verschuldete Abgänge. Ich frage mich, wieso diese Anstalten beziehungsweise diese Funktionäre nicht schon lange Klage gegen diese Regierung eingereicht haben wegen ihrer gesetzesmäßig festgelegten Mindereinnahmen. Sie, Herr Minister, als Aufsichtsorgan wissen ganz genau, dass diese Rücklagen mit guten Verzinsungen langfristig angelegt sind und eine vorzeitige Auflösung Ertragsverluste mit sich bringt.

Die Wählerinnen und Wähler sollen Ihnen die Rechnung dafür präsentieren und der Sozialdemokratie wieder die Verantwortung für dieses Land übertragen, bevor Sie in Ihrer Gier noch alles ausräumen, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihrer zuständigen Krankenkasse für wirklich schlechte Zeiten angespart haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Ambulanzgebühr ist als unnötige Bürokratie anzusehen und belastet die Ärzte in den Krankenanstalten genauso wie die MitarbeiterInnen der Sozialversicherung und die Versicherten. Sie ist, gelinde gesagt, invalid und wird noch in ferner Zukunft als warnendes Beispiel für eine schwarz-blaue Regierung dienen können.

So gibt es zu diesen heutigen Sozialthemen noch weitere, denen man auf keinen Fall zustimmen kann. Das Sozialbewusstsein der Regierungsparteien scheint stark angeschlagen zu sein, sonst könnten sie nicht für diese Sozialpolitik stehen. Aber die Menschen dieses Landes müssen in Kürze entscheiden, ob sie diese soziale Kälte weiter konsumieren müssen oder ob sie wieder sozialdemokratische Sozialpolitik genießen wollen.

Wenn Frau Abgeordnete Steibl meint, alle Frauen müssten nun froh sein, dass das Nachtarbeitsverbot für Frauen fällt, dann frage ich mich, welche Frauen sie wohl vertritt. Wahrscheinlich ist keine davon abhängig, ihr Einkommen als unselbständig Erwerbstätige erzielen zu müssen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesminister Dr. Bartenstein: Sie sind doch aus der Obersteiermark?)

Ich bringe nun folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1193 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1183 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Nach Ziffer 17 wird folgende Ziffer 18 neu eingefügt:

"18. § 86 Abs. 3 Z 2 dritter Satz lautet:

,Für den Anfall einer Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit ist neben der Erfüllung der allgemeinen (§§ 235, 236) und der besonderen Anspruchsvorausset


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