Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 34

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1) Hilfsmaßnahmen für die betroffene Bevölkerung

Für jedes vom Hochwasser beschädigte Haus bzw. jede Wohnung werden bis zu 10 000 € aus Mitteln des Katastrophenfonds als Soforthilfe über die Gemeinden zur Verfügung gestellt.

Das entspricht ungefähr dem Betrag, der in den nächsten Tagen für jene Sofort-Maßnahmen benötigt wird, um noch größeren Schaden von den Betroffenen abzuwenden und die nötigsten Wohnbedürfnisse kurzfristig zu finanzieren (Reparatur von Leitungen, Trockenlegen von Mauern, kurzfristige Unterkünfte usw.)

Binnen Jahresfrist ist davon jener Betrag zurückzuzahlen, der von einer Versicherung gedeckt ist.

Ferner werden aus Mitteln der Katastrophenfonds ein größtmöglicher des tatsächlichen Schadens an Wohnraum und Einrichtungsgegenständen abgedeckt.

Die Mittel des Katastrophenfonds werden im jeweils mit bekannt werden der tatsächlichen Schäden im erforderlichen Ausmaß aufgestockt.

2) Hilfsmaßnahmen für betroffene Betriebe und die Landwirtschaft

Die Betriebe im Hochwassergebiet wurden in mehrfacher Hinsicht getroffen. Zu den Schäden an der Bausubstanz und Einrichtung kommen meist auch Schäden am Maschinenpark, an Lagerbeständen, Kommunikations- und EDV-Infrastruktur.

Die Schadenssummen können daher in manchen Betrieben außerordentlich hoch sein. Nicht alles ist versichert, in manchen Fällen dauert die Zuzählung der Versicherungsgelder an die Betroffenen zu lange, um den Betrieb sofort wieder in Gang bringen zu können. Dies ist aber aus Wettbewerbsgründen hinsichtlich der Konkurrenz und zur Abwendung weiterer Schäden, wie Pönalzahlungen bei Nichteinhaltung von Lieferterminen für die weitere Existenz vieler Betriebe von entscheidender Bedeutung.

Im Interesse der betroffenen Betriebe und ihrer Beschäftigten ist daher ein Sofort-Maßnahmenpaket für die vom Hochwasser beeinträchtigte Wirtschaft, einschließlich der Land- und Forstwirtschaft notwendig.

Mit der österreichischen Kreditwirtschaft sollen Bund und Länder Rahmenvereinbarungen abschließen, die sicherstellen, dass den betroffenen Betrieben Sofortkredite zu günstigen Fixzinsen (3,5% bis 4%) zur Verfügung gestellt werden. Die Zinsen werden vom Katastrophenfonds getragen. Die betroffenen Betriebe erhalten damit zinslose Darlehen. Darüber hinaus soll die Finanzierungsgarantiegesellschaft des Bundes (FGG) die Ausfallshaftung für diese Kredite übernehmen.

Darüber hinaus werden für jeden vom Hochwasser beschädigten Klein- und Mittelbetrieb bis zu 20 000 € aus Mitteln des Katastrophenfonds als Soforthilfe über die Gemeinden zur Verfügung gestellt. Ferner sind auch Ernteschäden auszugleichen.

Binnen Jahresfrist ist davon jener Betrag zurückzuzahlen, der von einer Versicherung gedeckt ist.

Die Mittel des Katastrophenfonds werden im jeweils mit bekannt werden der tatsächlichen Schäden im erforderlichen Ausmaß aufgestockt.

3) Hilfsmaßnahmen für die Gemeinden und Wiederherstellung der Infrastruktur

Die Gemeinden sind in ihrer Infrastruktur getroffen, die in vielen Fällen deren Finanzkraft übersteigt. Kanalisation und Kläranlagen, Straßen, Kommunikationsinfrastruktur, Tourismus-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen, Schulgebäude, Feuerwehrdepots und Einrichtungen der Rettungen oder private Bildungs- und Forschungseinrichtungen sind unter anderem betroffen.


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