Die Finanzierung der Schadensbehebung würde in vielen Gemeinden ohne zusätzliche Hilfe einige Jahre in Anspruch nehmen und die Lebensqualität der dort lebenden Bevölkerung erheblich in Mitleidenschaft ziehen.
Es soll daher ein Hilfspaket für jene Gemeinden geschnürt werden, die nicht aus eigener Kraft die nötigen Finanzmittel aufbringen, um rasch die Hochwasserschäden an der Infrastruktur der Gemeinde zu beseitigen.
Vor allem müssen raschestmöglich die beschädigten Feuerwehrdepots und Einrichtungen der Rettung wiederhergestellt werden.
Von privaten Trägern getragene Infrastruktur, wie beispielsweise Bildungs- und Forschungseinrichtungen sind zur Gänze zum Neuwert zu entschädigen, um eine raschestmögliche Wiederherstellung und das bisherige Bildungs- und Forschungsangebot zu ermöglichen.
Auch dafür ist der Katastrophenfonds entsprechend aufzustocken, nachdem das tatsächliche Ausmaß des Schadens bekannt ist.
4) Prävention zur Abwehr künftiger Hochwasser
Hilfe bei der Behebung der Schäden ist ein Gebot der Stunde. Daneben müssen aber auch heute schon die Weichen in jene Richtung gestellt und Maßnahmen gesetzt werden, um vergleichbare Katastrophen in Zukunft überhaupt zu verhindern oder doch zumindest in ihren Auswirkungen abzuschwächen.
Zahlreiche Klimaforscher warnen wegen des Klimawandels vor vermehrten Katastrophen dieser Art. Entschlossenes Handeln ist daher auch in dieser Hinsicht nötig, um nicht demnächst wieder von den Ereignissen überrascht zu werden.
Dafür ist es erforderlich, in einschlägige Forschung und in den Katastrophenschutz zu investieren. Dabei ist ein Schwerpunkt für eine naturnahe Fluß- und Wildbachregulierung zu setzen, die den Gewässern ihre Flutungsräume sicherstellt.
Darüber hinaus müssen den Freiwilligen Rettungs- und Feuerwehr-Verbänden sowie den Katastrophen-Einsatzkräften des Bundesheeres noch mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Auch dafür ist der Katastrophenfonds entsprechend aufzustocken bzw. sind entsprechende Schwerpunktsetzungen im Bundeshaushalt vorzunehmen und insbesondere im Verteidigungshaushalt Mittel umzuschichten.
5) Finanzierung: Hochwasser-Wiederaufbau-Anleihe
Diese einmalige Kraftanstrengung ist durch eine Hochwasser-Wiederaufbau-Anleihe des Bundes auch finanzierbar. Diese soll in den nächsten fünf bis sieben Jahren mit einem Teil der für den Ankauf und Betrieb der Abfangjäger vorgesehenen Finanzmittel wieder getilgt werden.
Damit können für die unter 1-4 angeführten Maßnahmen notwendigen Finanzmittel für den Katastrophenfonds vom Bund im Ausmaß von über 2 Milliarden € über die Bundesfinanzierungsagentur kurz- bzw. mittelfristig am Kapitalmarkt als Zwischenfinanzierung aufgenommen werden.
Die Mittel werden in einem eigenen Rechnungskreislauf einem "Hochwasser-Hilfsfonds Österreich 2002" (Bundestangente zur Sonderdotierung des Katastrophenfonds) zur Verfügung gestellt und im Lauf der nächsten fünf bis maximal sieben Jahre aus Budgetmitteln wieder getilgt.
Durch einen Verzicht auf den Ankauf der Eurofighter ist mit einem Teil der Finanzmittel für deren Anschaffung und Betrieb die Tilgung der Zwischenfinanzierung in diesem Zeitraum jedenfalls sichergestellt. Auch die Länder müssen dazu entsprechende Beiträge an den Katastrophenfonds leisten.