Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 39

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Khol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der freiwilligen Helfer und Organisationen im Katastropheneinsatz, eingebracht am 19. August 2002 im Zuge der Debatte gemäß § 19 Abs. 2 GOG-NR

Mit Bestürzung und Solidarität hat die Österreichische Bevölkerung auf die Jahrhundert-Katastrophe durch die nicht enden wollenden Regenfälle und die darauf folgenden Hochwasser, Murenabgänge und sonstigen Unwetterschäden reagiert.

In ganz Österreich zeigt sich eine unglaubliche Welle der Hilfsbereitschaft. Es ist sehr beeindruckend, wie entschlossen und solidarisch die Bevölkerung, zehntausende Einsatzkräfte und freiwillige Helfer und alle betroffenen Institutionen zusammenarbeiten. In der jetzigen Situation zeigt sich, wie wichtig auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gut funktionierende Bürgergesellschaft sind.

Tausende freiwillige Helfer – von den Freiwilligen Feuerwehren bis zu den Rettungsorganisationen – und hauptamtliche Kräfte – von der Gendarmerie, dem Österreichischen Bundesheer bis hin zu Mitarbeitern der Landesregierungen und Bezirkshauptmannschaften haben unter Einsatz ihres Lebens unermüdlich gearbeitet, um das Jahrhundert-Hochwasser zu bekämpfen und Schäden zu verhindern, einzudämmen oder zu beheben.

Die meisten dieser Einsatzkräfte waren freiwillig, unentgeltlich und in ihrer Freizeit im Einsatz. Manche befinden sich gerade im Urlaub und haben denselben geopfert. Die Unwetterkatastrophe hat aber auch wieder einmal gezeigt, dass die Katastrophenhilfsdienste im Stande sind, innerhalb kürzester Zeit Tausende ehrenamtliche Helfer zu mobilisieren. Nur so ist eine flächendeckende Versorgung für die betroffenen Gebiete über mehrere Tage möglich und es können auch immer wieder Ablösen der eingesetzten Kräfte erfolgen.

Hoher Respekt ist auch den Krisenstäben zu zollen, der freiwilligen Feuerwehr, dem Roten Kreuz und dem Bundesheer, sowie allen freiwilligen Bürgerinnen und Bürgern für ihren vielfach übermenschlichen Einsatz. Daran sieht man, dass in Österreich eine große Solidarität in der Bevölkerung besteht.

Freiwillige Helfer wie Feuerwehrleute oder Mitglieder von Rettungsorganisationen haben bundesweit, auf Grund der geltenden Rechtsprechung, Anspruch auf Dienstfreistellung für Katastropheneinsätze. In allen Bundesländern gibt es verschiedenste Regelungen über den Ersatz des Verdienstentganges für die Dauer des Einsatzes von Angehörigen etwa der Feuerwehren oder anderer Hilfseinrichtungen (meist in den jeweiligen Landesfeuerwehr- oder Katastrophenhilfegesetzen normiert). Damit das System der Feuerwehr und Rettungsorganisationen funktioniert, sind aber nicht nur engagierte Freiwillige, sondern auch verständnisvolle Arbeitgeber und Familien nötig, die es den Helfern ermöglichen, kurzfristig für derartige Einsätze zur Verfügung zu stehen – wenn es sein muss, mehrere Tage lang.

Am 14. August 2002 hat die Bundesregierung ein umfassendes Soforthilfeprogramm beschlossen, welches erlaubt, dass Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam mit Freiwilligenorganisationen und Wirtschaft den vielen tausenden Geschädigten rasch und unbürokratisch jene Hilfe zukommen lassen, die sie nun dringend brauchen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Nationalrat begrüßt die raschen, unbürokratischen und weitreichenden Sofortmaßnahmen der Bundesregierung und ersucht die Bundesregierung, allen Personen, die als freiwillige Helfer im Rahmen der jüngsten Hochwasserkatastrophe im Einsatz waren, für ihren vorbildlichen, un


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