Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Cap, Mag. Gaßner und KollegInnen gemäß § 55 GOG, eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärung des Bundeskanzlers betreffend Hochwassersituation in Österreich
Im Zusammenhang mit der Hochwasser-Katastrophe in Österreich ist nun eine Diskussion um die arbeitsrechtliche Situation der freiwilligen Helfer entbrannt. Der Hintergrund: Die freiwilligen Katastrophenhelfer sind derzeit auf den guten Willen ihrer Arbeitgeber angewiesen, sie vom Dienst bei Fortzahlung des Gehalts freizustellen, ohne dass sie für den Einsatz ihren Bestand an Urlaubstagen "angreifen" müssen. Menschen, die sich selbstlos für andere engagieren, sollten nicht Angst um ihren Arbeitsplatz und ihr Einkommen haben müssen, weil sie wegen ihres Einsatzes nicht zur Arbeit kommen können.
Freiwillige Helfer wie Feuerwehrleute oder Mitglieder von Rettungsorganisationen haben auf Grund geltender Rechtsprechung zwar bundesweit Anspruch auf Dienstfreistellung für Katastropheneinsätze, ein Gesetz hiefür gibt es aber nicht.
Anspruch auf Ersatz des Einkommensausfalls gibt es zwar in den meisten Bundesländern, jedoch nur für freiwillige Katastrophenhelfer der Feuerwehr und in unterschiedlicher Qualität.
Für Angestellte stellt sich die Situation etwas besser dar, da die Bestimmungen des § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz eine Interpretation auf Bestehen eines Rechtsanspruches auf Dienstfreistellung für derartige Anlässe zulässt. Die Rechtsunsicherheit ist allerdings groß.
Noch schlechter gestellt sind immer noch Arbeiter. Für sie gibt es die Möglichkeit einer Arbeitsfreistellung aus wichtigen, persönlichen Gründen überhaupt nicht. Auch dies ist ein Punkt, bei dem die Regierung ihre "vielgerühmte" Angleichung von Arbeitern und Angestellten nicht durchgeführt hat.
Gerade die kritische Hochwassersituation zeigt uns erneut auf, wie wichtig jedoch eine umfassende arbeitsrechtliche Absicherung für alle freiwillige HelferInnen ist, egal ob Arbeiter oder Angestellter, Selbständiger oder Bauer. Die Hunderten Freiwilligen, die sich derzeit an Rettungs-, Hilfs- und Aufräumungsarbeiten beteiligen, sind nicht ausreichend abgesichert.
Noch ist die Solidarität der Arbeitgeber der freiwilligen Helfer im Katastropheneinsatz hoch, doch auch diese hat erfahrungsgemäß ihre Grenzen. Mit zunehmender Dauer des Hilfseinsatzes sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. Grund dafür ist das Fehlen einer klaren rechtlichen Regelung zur Dienstfreistellung freiwilliger Rettungs- und Feuerwehrleute.
Auch der Sprecher der 320 000 Freiwilligen Feuerwehrleuten in Österreich der Präsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes, Ing. Manfred Seidl, forderte in einer Presseaussendung vom 14.8.2002 die Bundesregierung auf, endlich entsprechende Rechtsgrundlagen zu erarbeiten: "Wir brauchen eine gesetzliche Lösung, die einerseits die Freistellung von Feuerwehrleuten für Einsätze und Ausbildung sichert und andererseits die Belastungen für die Arbeitgeber so gering wie möglich hält."
Dies gilt natürlich nicht nur für Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren sondern auch für alle freiwilligen Helfer von Rettungs- und anderen Hilfsorganisationen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen: