Entschließung:
Der Nationalrat hat beschlossen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, in der alle arbeits- und sozialrechtlichen Nachteile für freiwillige Helfer von Rettungs- und Hilfsorganisationen beseitigt werden, insbesondere jedoch ein genereller Anspruch auf Dienst- bzw. Arbeitsfreistellung mit Entgeltfortzahlungsanspruch für Einsatzfälle geschaffen wird.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, umgehend Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen, um einen einheitlichen Standard für alle freiwilligen Helfer in Rettungs- und Hilfsorganisationen zu schaffen, indem
Arbeitgebern die von ihnen geleistete Entgeltfortzahlung für ihre freigestellten Arbeitnehmer,
den Unternehmen, die Arbeitskräfte freistellen, der nachgewiesene Einkommensausfall sowie
Selbständigen und Bauern ihr nachgewiesener Verdienstentgang oder ein glaubhaft gemachter Einkommensverlust
von den Ländern – nach dem Vorbild bereits derzeit in einigen Bundesländern bestehenden Regelungen für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren – ersetzt wird."
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Präsident Dr. Heinz Fischer: Der zweite Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, jedoch nicht in seinem vollen Wortlaut verlesen worden. Ich werde so vorgehen wie bei dem von Herrn Abgeordnetem Westenthaler eingebrachten Antrag: Der Antrag wird vervielfältigt und steht dann auch mit in Verhandlung und zur Abstimmung.
Dieser Antrag hat folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Cap, Dr. Einem und KollegInnen gemäß § 55 GOG, eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärung des Bundeskanzlers betreffend die Hochwassersituation in Österreich
Die jüngste Hochwasserkatastrophe hat in weiten Teilen Europas enorme Schäden angerichtet. Österreich gehört zu jenen Ländern, die von der Katastrophe besonders stark betroffen sind. Nach ersten Schätzungen beträgt der Gesamtschaden in Österreich zwei bis vier Milliarden Euro. Die strukturellen Folgen – etwa der drohende Verlust von Arbeitsplätzen infolge des Hochwassers – sind zur Zeit noch nicht absehbar. In dieser Extremsituation ist die Politik gefordert. Unterstützung seitens der Europäischen Union wäre dringend notwendig.
Beispielsweise erklärte sich, als im Jahr 1997 an der deutsch-polnischen Grenze der Oderdamm brach, die damals für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissarin bereit, Mittel aus EU-Strukturfonds für Zielgebiete in der Hochwasserregion von den ursprünglichen Strukturvorhaben auf solche, die der Beseitigung bzw. Bekämpfung von Hochwasserschäden dienten, umzuschichten. Initiativen und rasche Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Hochwasseropfer sind auch jetzt gefordert.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen: