Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 63

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Wochen davor festgestellt und führten zu folgenden Aussagen: Der Generaltruppeninspektor Horst Pleiner stellte fest, dass es mit der Politik abgeklärt sei, dass 24 Maschinen beschafft werden. Denn wenn man weniger bekomme, reduziere sich das Einsatzspektrum und wörtlich: "Man müsste sich dann etwa die Frage stellen, ob man die neuen Flugzeuge auch tatsächlich international einsetzt, wie das Verteidigungsminister Herbert Scheibner beschrieben hat." Auch Bundesminister Scheibner hat die Öffentlichkeit noch kürzlich in die Richtung informiert, dass mit 18 Stück der Auftrag nicht zu erfüllen wäre.

Neben der grundsätzlichen Frage, welche Faktoren es plötzlich ermöglichen, mit 18 Stück Kampfflugzeugen auszukommen, und warum darüber die Öffentlichkeit nicht informiert wurde, stellen sich eine Reihe von Rechtsfragen. Die Bewertungskommission Abfangjäger hat in ihrem Endbericht nur die Angebote von 24 Abfangjägern bewertet. Gemäß der Ausschreibung wurden nur Angebote über 24 Abfangjäger von den Bietern gelegt. Auch die Kosten beruhen naturgemäß auf der Basis der Lieferung von 24 Abfangjägern. Ist es daher rechtlich zulässig, dass nach der von der Bundesregierung am 2. Juli d. J. getroffenen Typenentscheidung auf Basis der ausgeschriebenen 24 Abfangjäger die Vertragsbedingungen in einem solchen Ausmaß abgeändert werden können, oder muss die Vergabe nicht viel mehr von vorne mit einer neuen Ausschreibung beginnen, sollte die Bundesregierung auf die Beschaffung von Kampfflugzeugen weiterhin beharren?

Mit dem von der SPÖ angeregten Bundesverfassungsgesetz, wonach für die Entscheidung über den Ankauf von Abfangjägern neben der bundesgesetzlichen Ermächtigung durch den Nationalrat auch zwingend eine Befassung des österreichischen Volkes in Form einer Volksabstimmung notwendig ist, wären solche Vorgangsweisen unvorstellbar. Die Regierung müsste alle Fakten auf den Tisch legen, um ein positives Votum der österreichischen BürgerInnen zu erhalten. Es wäre undenkbar, dass weder der Kaufpreis, noch die laufenden Kosten, noch die Finanzierungsvarianten oder die genaue Beurteilung der angebotenen Kompensationsgeschäfte klar und transparent dargestellt werden. Es wäre weiters undenkbar, dass reine Kampfflugzeuge, die luftkriegstauglich und daher auch besonders teuer sind, zu Zwecken der Luftraumüberwachung angeschafft würden.

Es wäre dann auch unmöglich, dass Vermutungen entstehen könnten, wonach die Öffentlichkeit und der Ministerrat bewusst mangelhaft und falsch informiert wurden, wie dies bei der Beschaffung der Eurofighter der Fall ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR folgenden

Dringlichen Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend die Regierungsvorlage eines Bundesverfassungsgesetzes vorzulegen, wonach der Ankauf von Kampfflugzeugen (Abfangjäger, Luftraumüberwachungsflugzeuge) einer Ermächtigung durch Bundesgesetz bedarf, das einer Volksabstimmung zu unterziehen ist."

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR dringlich zu behandeln.

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