Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 85

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ständnis vom Verfassungsrecht und von den Grundprinzipien des Staates! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Sie wissen auch, dass alle Völkerrechtler die Notwendigkeit einer aktiven Komponente der Luftraumüberwachung klar festgehalten haben. Verfassungsrechtler wie Rotter und Mayer sagen: Jeder souveräne Staat muss seinen Luftraum überwachen können, und dazu sind auch entsprechende Gerätschaften notwendig.

Meine Damen und Herren! Dem Vorschlag, den Sie in Ihrem Antrag für die praktische Luftraumüberwachung einbringen – das muss man auch einmal sagen –, möchte ich als österreichischer Verteidigungsminister nicht nachkommen müssen! Was sagen Sie denn hier? – Sie sagen: Wir brauchen keine Abfangjäger, sondern die Luftraumüberwachung ist dadurch ausreichend umzusetzen, dass man Radarsysteme und Fliegerabwehrraketen hat. Laut Ihrem Antrag reichen Fliegerabwehrraketen aus, um unseren Luftraum zu sichern! Das heißt: Zuerst einmal abschießen – und dann überlegen, ob das auch gerechtfertigt war. (Zwischenruf des Abg. Ing. Gartlehner. ) Das ist nicht das Verständnis von Sicherheitspolitik, das diese Bundesregierung hat und auch ich als Verteidigungsminister habe! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie haben weiters den Vorschlag gebracht, das gemeinsam mit anderen zu machen. Sie meinen, dass andere diese Aufgabe für uns übernehmen sollen. – Das ist theoretisch möglich, Herr Abgeordneter Cap, und Sie wissen es. Es ist theoretisch möglich, wenn wir Mitglied in einem Verteidigungsbündnis sind oder wären. Das einzige Verteidigungsbündnis ist die NATO. Es gibt zwar auch dort kein Beispiel dafür, weil die gegenseitige Unterstützung auch im Frieden sehr kostspielig ist, aber dort wäre es theoretisch möglich. Aber Sie, Herr Kollege Cap, haben auch dieser Frage abschwören müssen, weil Sie sonst ofensichtlich nicht Klubobmann Ihrer Fraktion geworden wären.

Das eine abzulehnen und das andere nicht zu befürworten, ist genau jene unverantwortliche Position, die wir an Ihnen kritisieren, meine Damen und Herren von der SPÖ. Ich möchte, dass Österreich diese Souveränitätsaufgaben aus eigenen Kapazitäten und mit eigenen Möglichkeiten auch in Zukunft erfüllen kann! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie stellen immer wieder – und das ist das Problematische an dieser Diskussion – diese notwendigen Aufwendungen für die Sicherheit unseres Landes der Aufrechterhaltung des Sozialstaates gegenüber. Und jetzt – das ist meiner Ansicht nach besonders zu kritisieren – stellen Sie auch noch einen Zusammenhang mit der Flutkatastrophe in Niederösterreich und in Oberösterreich her! (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler. ) – Ich werde darauf noch zu sprechen kommen, Herr Abgeordneter Kogler.

Ganz klar und deutlich sage ich Ihnen: Diese Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet – und steht auch dazu –, den Opfern dieser Hochwasserkatastrophe zu helfen, sowie dazu, dass in den nächsten vier Jahren kein einziger Euro budgetwirksam für die Neuanschaffung von Abfangjägern aufgewendet werden muss. Herr Abgeordneter Kogler! Ich habe klargemacht, dass es selbstverständlich keinen Zusammenhang zwischen der Opferentschädigung und der Abfangjägerbeschaffung gibt. Mir ist aber klar, dass es in den nächsten Jahren insgesamt schwieriger sein wird, die Aufgaben auch der österreichischen Landesverteidigung budgetmäßig abzusichern, und deshalb habe ich gesagt, dass ich einverstanden bin, dass wir bei der Luftraumüberwachung vom Nützlichen zum Notwendigen übergehen. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. ) – Ja, Herr Abgeordneter, das Nützliche wird auf das Notwendige reduziert. Mit 18 Abfangjägern im Konnex mit den SAAB 105-Flugzeugen, die wir noch bis zum Jahre 2010 im Dienst haben, ist die Luftraumüberwachung darstellbar. Was mit 18 Flugzeugen nicht darstellbar ist, sind Training, Ausbildung und die Einmeldung in ein internationales beziehungsweise europäisches Sicherheitssystem.

Herr Abgeordneter Gusenbauer, es ist nicht meine Priorität, das zu tun. Meine Priorität ist es, dem verfassungsrechtlichen Auftrag der Luftraumüberwachung nachzukommen, und das wird


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