Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 40

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Ich darf bekannt geben, dass mir das Verlangen vorliegt, über den 1. Punkt der Tagesordnung – das sind die Erklärungen des Bundeskanzlers und der Frau Vizekanzlerin – sogleich eine Debatte durchzuführen.

Dieses Verlangen stützt sich auf § 81 der Geschäftsordnung, und es ist diesem Rechnung zu tragen, weil es von mehr als fünf Abgeordneten unterzeichnet ist.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 3 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Darüber hat das Hohe Haus zu befinden.

Gibt es einen Einwand gegen die Zusammenfassung der Punkte 1 bis 3? – Dies ist nicht der Fall, daher werden wir so vorgehen.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, dass wir in der Präsidialkonferenz Konsens über folgende Vorgangsweise erzielt haben: Für die heutige Sitzung wird eine Tagesblockzeit von 9 "Wiener Stunden" vorgeschlagen. Daraus ergeben sich folgende Redezeiten: SPÖ 176 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 131 Minuten, Grüne 104 Minuten.

Weiters wurden folgende darüber hinausgehende Vereinbarungen für die Zeit bis 15 Uhr erarbeitet: Es folgt nunmehr im Rahmen des Punktes 1 der heutigen Tagesordnung eine Erklärung des Herrn Bundeskanzlers mit einer Redezeit von 25 Minuten; danach eine Erklärung der Frau Vizekanzlerin mit ebenfalls 25 Minuten, dann eine Rednerrunde von viermal 15 Minuten, danach zwei Wortmeldungen von Regierungsmitgliedern à 15 Minuten, eine Rednerrunde à 10 Minuten, eine weitere Rednerrunde zu je 8 Minuten und zwei Wortmeldungen von Regierungsmitgliedern à 10 Minuten; schließlich eine Rednerrunde von je 5 Minuten.

Die dann allenfalls noch verbleibende Zeit bis 15 Uhr wird vom Vorsitz führenden Präsidenten zu gleichen Teilen auf die Fraktionen aufgeteilt werden.

Vereinbart wurde auch, in der Debatte bis 15 Uhr zu tatsächlichen Berichtigungen das Wort nicht zu erteilen.

Es besteht die Absicht, die Sitzung von 13 Uhr bis 13.15 Uhr zu unterbrechen; vielleicht kommt uns das heute für die Reparatur der Verstärkeranlage zugute.

Über diese Vorschläge hat das Hohe Haus zu befinden.

Ich frage daher: Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das einstimmig so beschlossen.

1. Punkt

Erklärungen des Bundeskanzlers und der Vizekanzlerin gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum Thema: "Die Bilanz der Bundesregierung"

2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1277 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz


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