Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 101

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Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (1277 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 – HWG 2002 erlassen wird und das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesfinanzgesetz 2002, das Umweltförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes des Finanzausschusses (1285 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage (1277 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (1285 der Beilagen) wird geändert wie folgt:

1) Im Artikel 3 Z 4 lautet der Einleitungssatz:

"4. Im Artikel V Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 21 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden als Z 22 bis Z 33 angefügt:"

2) Im Artikel 3 Z 4 wird der Punkt nach der Z 30 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden als Z 31 bis 33 neu eingefügt:

"31. beim Voranschlagsansatz 1/11516 bis zu einem Betrag von 0,727 Millionen Euro für einen einmaligen Beitrag zu den Sanierungskosten der Euthanasie-Gedenkstätte Schloss Hartheim, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen beim Voranschlagsansatz 1/11518 sichergestellt werden kann;

32. beim Voranschlagsansatz 1/63516 bis zu einem Betrag von 21,802 Millionen Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen beim Voranschlagsansatz 1/63527 sichergestellt werden kann;

33. beim Voranschlagsansatz 1/63626 für Maßnahmen nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz bis zum Ausmaß jenes Betrages, der durch gleich hohe Mehreinnahmen beim Voranschlagsansatz 2/63465 sichergestellt werden kann."

3) Im Artikel 3 Z 5 lautet der Einleitungssatz:

"5. Im Artikel VI Abs. 1 wird der Punkt nach der Z 24 durch einen Strichpunkt ersetzt und werden als Z 25 bis Z 48 angefügt:"

4) Im Artikel 3 Z 5 wird der Punkt nach der Z 47 durch einen Strichpunkt ersetzt und wird als Z 48 neu eingefügt:

"48. beim Voranschlagsansatz 1/15456 bis zu einem Betrag von 3 Millionen Euro für behindertengerechte Baumaßnahmen in Betrieben, wenn die Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann."

5) Im Artikel 6 wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

"1a. § 31 Abs. 5 Z 16b lautet:

"16b. für die Nachsicht vom Behandlungsbeitrag-Ambulanz bei Vorliegen einer besonderen sozialen Schutzbedürftigkeit des (der) Versicherten nach § 135a Abs. 3 zweiter und dritter Satz;""


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