und Erfüllung dieses Gesetzes für gescheit halten, und damit bin ich schon beim nächsten Punkt, den ich heute erwähnen will.
Es ist meines Erachtens schon ein bedenklicher Vorgang, der sich in dieser Legislaturperiode zugetragen hat, wenn sich bestimmte Institutionen, wie etwa – ich muss wieder dieses Beispiel erwähnen, denn dort ist es besonders drastisch – die Wirtschaftskammer, weigern, diesen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Ich erwähne diese Kammer deshalb, weil sie keine staatsnahe Firma wie XY ist. Ich habe ja noch eine gewisse Einsicht, wenn der ORF dagegen Bedenken anmeldet, weil sonst seine Top-Manager-Gehälter mit jenen anderer Firmen verglichen werden könnten, die nicht so transparent sind, und weil etwa Privatsender in das Gehaltsschema Einsicht nehmen könnten. Dieses Argument hat zumindest eine gewisse Basis, das will ich nicht abstreiten.
Was allerdings die Wirtschaftskammer betrifft, sehe ich das nun wirklich nicht ein, denn die Idee des Gesetzes war ja gerade, dass alle Institutionen, die so ähnlich funktionieren oder ähnliche Aufgaben übernehmen, wie sie politische Parteien oder politische Entscheidungsträger nun einmal innehaben, auch entsprechend gleichgestellt werden. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Jeder Abgeordnete, jedes Regierungsmitglied muss – unter Anführungszeichen – "erdulden", dass sein Einkommen bekannt ist, und das ist auch richtig so. Daher haben wir auch in den Gesetzen, die anlässlich der Bezügepyramide gemacht wurden, dieses ganze Konvolut mit verankert. Doch was stellt sich heraus? – Allen voran reitet die Wirtschaftskammer gegen dieses Verfassungsgesetz, sie hat Einspruch erhoben, und will partout die Gehälter nicht veröffentlichen.
Ich mahne das deshalb ein, weil die ÖVP, namentlich Klubobmann Khol, an dieser Stelle hier sonst immer – ich habe das heute schon einmal erwähnt – den Verfassungsbogen auspackt, wenn es ihr gerade passt. Mittlerweile ist er ja offensichtlich ohnehin schon zum Bumerang geworden. (Abg. Kopf: Wir sind ein Rechtsstaat!)
Wir sind in einem Rechtsstaat, das stimmt. Ich habe ja auch gesagt, dass hier Berufungen eingelegt worden sind. Das ist richtig. Ich habe mich aber nicht weiter in dieses Thema vertieft, und dieser Zwischenruf wird Sie auch nicht retten, Herr Kollege Kopf, weil trotzdem, trotz dieses Einspruchs Rechtslage ist, dass das veröffentlicht werden müsste. Das war ja der Inhalt unseres Disputs. Ich will aber die Kolleginnen und Kollegen nicht weiter damit langweilen.
Es gibt selbstverständlich das Recht, zum Europäischen Gerichtshof zu gehen, Menschenrechtsbedenken anzumelden und was weiß ich alles, wenn es auch eigenartig anmutet, dabei gleich die Menschenrechte zu strapazieren. Diese wären besser bei anderen Dingen ins Spiel gebracht worden. Aber bitte, das war ja auch schon bei Rot-Schwarz das Problem.
Allein: Das geltende Recht und die geltende Verfassung sehen die Offenlegung trotzdem vor, und diese Aktionen haben keine aufschiebende Wirkung. Dennoch tut man so, als ob das jetzt speziell – und ich bleibe dabei – die Wirtschaftskammer nichts anginge, und das geht eben nicht. Insofern ist es immer gut, wenn wir solche Debatten führen, denn dadurch wird das Ganze wenigstens teilöffentlich.
Ich darf die "Euroteam"-Affäre überspringen. Sie ist ja vom Kollegen Öllinger und anderen von den Grünen schon während der letzte Legislaturperiode entsprechend aufgedeckt worden. Sie hat aber in dieser Periode sehr viel nach sich gezogen, unter anderem einen sehr gehaltvollen Rechnungshofbericht.
An dieser Stelle möchte ich aber auf die wirklich sehr kritisierenswerten Punkte dieser Legislaturperiode zu sprechen kommen, und zwar auf die Vorgänge in den Ministerbüros. Ich will jetzt nicht auf die Argumente eingehen, die dazu immer ausgetauscht werden, sondern nur auf einen bestimmten Sachverhalt hinweisen.