Karl-Heinz Schreiber als Zeuge in einem Rechtsstreit mit dem Unternehmen Thomson vor einem Schweizer Gericht beantragt. Bei dieser Causa handelt es sich um eine Forderung Schreibers gegen Thomson in Höhe von 1,25 Millionen Schweizer Franken (10 Millionen Schilling), gewidmet als Vermittlungsprovision aus der Beschaffung von Radargeräten für die Republik Österreich im Auftragswert von 1,3 Milliarden Schilling. Das Verfahren ist noch anhängig.
Im Terminkalender Schreibers findet sich auch eine Notiz mit dem Wortlaut "Wiesheu wg. Schüssel S 100 T30 M25 K25", ein ähnliches Kürzel "LK 1" wurde durch die deutschen Steuerbehörden als Vermerk über eine Zahlung von 1 Million DM an CDU-Schatzmeister Walter Leisler Kiep entschlüsselt. NEWS berichtet in seiner Ausgabe am 16. Mai 2002, dass schon am 6. August 1994 Schreiber in seinem Kalender folgende Eintragung notierte: "Schüssel ÖVP o.k., Ericson 200 %, Schweden, Thomson 270 %, Frankreich, österreichisches Wirtschaftsministerium." Damit wusste Schreiber fast drei Wochen vor Vorlage des nachgebesserten Angebotes durch die Firma Thomson, wie dieses Angebot aussehen wird.
Zur Erinnerung: Die Erhöhung dieses Kompensationsangebotes war für den damaligen Wirtschaftsminister Dr. Schüssel ausschlaggebend, dem nachgereihten Anbieter Thomson schließlich den Zuschlag zu geben. In diesem Zusammenhang bekommt der Eintrag Schreibers "Schüssel ÖVP o.k." eine neue Bedeutung: scheinbar dürfte in Vorgesprächen die Erhöhung des Kompensationsangebotes auf 270 % durch Thomson vereinbart und eine positive Erledigung durch Schüssel oder seine Beauftragten in Aussicht gestellt worden sein.
Im Zuge der konsularischen Vernehmung von Schreiber durch den Untersuchungsausschuss "Parteispenden" des Deutschen Bundestages am 14. 5. 2002 hielt Schreiber fest: "Es ging um diese Radarsysteme. Thomson war mir natürlich nicht ganz unbekannt, weil ja bekannt ist, wie in Frankreich Parteienfinanzierung gemacht wird. Das war uns nicht bekannt. Als dieser Herr Merck (Anmerkung: Vertreter von Thomson) über einen Bekannten aus Lugano zu mir kam, hat er gesagt, er habe in Österreich Probleme mit Schüssel, er komme nicht an den heran, es gehe um die Firma Ericsson aus Schweden, die schon mit Kompensationen begonnen hätten ..." Laut Schreiber kündigte der Thomson-Vertreter an, er wolle 280 % Kompensation anbieten. Tatsächlich besserte Thomson sein Angebot in einem Brief an Schüssel Ende August 1994 auf 270 % nach.
Schreiber erklärte gegenüber dem deutschen Untersuchungsausschuss: "Schüssel war offenbar sehr interessiert an der Geschichte. Ich glaube, schon am nächsten Tag hat sein Büro angerufen und Herrn Merck einen Termin gegeben".
Gerade vor dem Hintergrund dieser massiven Vorwürfe gegen Bundeskanzler Schüssel, der auch am Vergabeprozess und der Entscheidung für den Eurofighter maßgeblich beteiligt war sowie der der StA Wien vorliegenden Sachverhaltsdarstellung und den Aussagen von LH Haider und EADS-Werber Rumpold, ist die Prüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung hinsichtlich des Ankaufes von Abfangjägern durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss unumgänglich.
Durch den Rechnungshof wurde bisher ausschließlich die Ausschreibung des Abfangjägerankaufes geprüft, auch diese Prüfungsergebnisse wurden dem Parlament nicht zur Verfügung gestellt. Mögliche Parteienfinanzierungen bzw. Geldflüsse ("wirtschaftliche Interessen") außerhalb des Ausschreibungsprozesses wurden seitens des Rechnungshofes nicht überprüft.
Auch erscheint die Prüfung von Zuwendungen und die Bedienung "wirtschaftlicher Interessen" durch den Rechnungshof nicht überprüfbar.
Aus all den obig genannten Fakten und Begründungen ist die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und ein Stopp der laufenden Abfangjägerbeschaffung geboten. Der Beschaffungsvorgang der Abfangjäger erinnert fatal an die Vorgänge bei der Thomson-Beschaffung: Intransparenz, unüberprüfbare Kompensationsangebote und völlige Unklarheit über die