Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 77

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und in ihrer Tätigkeit nicht lächerlich zu machen. Ich bitte da um mehr Verantwortungsbewusstsein!

Wir haben die Strafen für Vergewaltigung und Kindesmissbrauch mit Todesfolge angehoben und damit ein Missverhältnis beseitigt. Es ist bedauerlich, dass auch da die SPÖ und die Grünen nicht mitgegangen sind. Wenn es nach ihnen gegangen wäre, wäre folgendes Missverhältnis bestehen geblieben: Raub mit Todesfolge: lebenslange Strafdrohung; Vergewaltigung mit Todesfolge und Kindesmissbrauch mit Todesfolge: 10 oder 15 Jahre Strafdrohung. So kann man es bitte wirklich nicht machen! Es ist schade, dass Sie da nicht mitgegangen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben uns im Wahlkampf und auch danach dem Opferschutz verschrieben und haben Opferschutzmaßnahmen auch in die Tat umgesetzt. Es war nicht schwierig. Sie haben nur immer davon geredet, wir haben es aber getan. In dieser Gesetzgebungsperiode hat es zum ersten Mal einen Fonds für Prozessbegleitung gegeben. Das heißt, wir konnten die Ärmsten der Armen, nämlich die gewalttätig behandelten Frauen und Kinder insbesondere, mit professioneller Hilfe ausstatten, mit Rechtsanwälten, Sozialhelfern und anderen fachkundigen Personen wie Psychiatern und so weiter. Das hätten Sie alles machen können! Dafür war kein Gesetz notwendig, dafür war eine Budgetposition notwendig – bei uns hat das funktioniert.

Ich möchte Ihnen den Spiegel vorhalten, damit Sie sehen, was Sie getan haben. Als ich diese Prozesskostenförderung eingerichtet habe, habe ich darauf bestanden, dass nur die Opfer beziehungsweise ihre Vertreter, ihre Betreuer, ihre Sozialhelfer, ihre Rechtsanwälte, ihre Psychologen das Geld bekommen. Doch worauf bin ich dabei gestoßen? Dass im Sozialministerium – wofür Herr Minister Haupt absolut nichts kann – folgendes System entstanden war, nämlich dass 166 Vereine gefördert werden, ohne jede konkrete Bezugnahme auf Verbrechensopfer, und diese Beträge von Hunderten Millionen bekommen, damit sie sich selbst, ihre eigene Bürokratie oder gar Ideologie fördern.

Ich kann Ihnen die Zahlen jener Opfer von Verbrechen sagen, die sich an uns gewendet haben. Im Jahre 2000 waren es 52, im Jahre 2001 waren es 260. Heuer sind es bisher 178. Das heißt, für weniger als 300 Verbrechensopfer im Jahresdurchschnitt haben Sie 166 Vereine entstehen lassen. Warum haben Sie das getan? Sie taten dies wohl, um die Bürokratie und die Ideologie dieser Vereine zu fördern, aber nicht, um den Verbrechensopfern zu helfen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Mit anderen Worten: Wir können den Opfern mit weniger Geld viel mehr helfen, als Sie das in den vergangenen Gesetzgebungsperioden getan haben.

Wir haben den Konsumentenschutz belebt. Ich habe das schon öfters gesagt, ich werde das heute nicht in der entsprechenden Breite ausführen, aber eines ist sicher, Frau Abgeordnete Prammer: Sie haben gewusst, in welch übertriebener Höhe die Banken Zinsen vereinnahmen. Sie haben gewusst, dass die Geschäftsbedingungen der Banken und vieler Unternehmen nicht gesetzmäßig sind – aber Sie haben absolut nichts dagegen getan! Es war nicht schwierig, wir haben nur einige Musterprozesse führen müssen, und schon war die Sache erledigt. Sie wollten einfach keinen effektiven Konsumentenschutz, und das ist historisch beweisbar. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie haben auch Ihre Meinung geändert. Ich weiß nicht, ob Herr Abgeordneter Jarolim hier ist, ich sehe ihn jedenfalls nicht. Ich sage Ihnen, was der Standpunkt der SPÖ zur Vorverfahrensnovelle war, allerdings im Jahre 1998. Er war folgender:

SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim hofft, dass die Reform des Vorverfahrens noch in dieser Legislaturperiode 1998 beschlossen wird. Damit würde die Stellung der Opfer wesentlich verbessert. Sie sollen mehr Informationen und die Möglichkeit, Beweismittel zu beantragen, bekommen. Verfahrenshilfe will Jarolim wie bei den Beschuldigten nur Bedürftigen gewähren. Massiv nicht einverstanden wäre Jarolim damit, die Staatsanwälte unabhängig zu stellen. – Zitatende.


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