Vervielfältigung eines Entschließungsantrages (333/GO)

Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit

Vervielfältigung und Verteilung eines umfangreichen Entschließungsantrages statt dessen Verlesung gem. § 55 Abs. 3 i.V.m. § 53 Abs. 4 GOG