Sonstige Geschäftsordnungsangelegenheit
Nichtzustandekommen eines Gesetzesbeschlusses in zweiter Lesung, weil zwar die einfache Mehrheit, jedoch nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht worden ist
Nichtzustandekommen eines Gesetzesbeschlusses in zweiter Lesung, weil zwar die einfache Mehrheit, jedoch nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht worden ist