Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 1. Sitzung / Seite 39

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5. Punkt

Wahl von ständigen Ausschüssen (Immunitätsausschuss, Unvereinbarkeitsausschuss, Budgetausschuss)


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung: Wahl von stän­digen Ausschüssen.

Es liegt mir der einvernehmliche Vorschlag vor, zunächst folgende ständige Ausschüsse einzu­setzen: Immunitätsausschuss, Unvereinbarkeitsausschuss, Budgetausschuss.

Ich ersuche nun jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der erwähnten Aus­schüs­se aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle wiederum die Einstimmigkeit und damit den Beschluss fest.

Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt.

Die Klubs haben die auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder dem Prä­sidenten namhaft zu machen. Diese gelten damit als gewählt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist nun für den Immunitätsausschuss und den Unver­ein­barkeitsausschuss jeweils eine Zahl von 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern einvernehm­lich vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Fraktionen sich wie folgt errechnet: je sechs Mit­glieder und Ersatzmitglieder auf die Österreichische Volkspartei, je fünf Mitglieder und Ersatz­mit­glieder auf die Sozialdemokraten, je ein Mitglied und Ersatzmitglied auf die Freiheitlichen, je ein Mitglied und Ersatzmitglied auf die Grünen.

Für den Budgetausschuss ist eine Ausschussgröße von 26 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vor­geschlagen. Diese werden auf die Fraktionen wie folgt verteilt: Je zwölf Mitglieder und Ersatz­mitglieder auf die ÖVP, je zehn Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je zwei Mit­glieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grü­nen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst lasse ich über die Ausschussgröße des Immunitätsausschusses und des Unverein­barkeits­ausschusses abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für eine Ausschussgröße von 13 Mitgliedern und Er­satz­mitgliedern sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die einstimmige Beschluss­fassung und damit Annahme fest.

Nun lasse ich über die Ausschussgröße des Budgetausschusses abstimmen.

Jene Damen und Herren, die für eine Ausschussgröße von 26 Mitgliedern und Ersatzmit­glie­dern sind, ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig ange­nommen.

Die Namen der von den Klubs dem Präsidenten als Mitglieder beziehungsweise als Ersatzmit­glieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Steno­graphischen Protokoll angeführt. (Zum Zeitpunkt der Drucklegung waren noch nicht alle Listen verfügbar; s. Anhang.)

 


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