5. Punkt
Wahl von ständigen Ausschüssen (Immunitätsausschuss, Unvereinbarkeitsausschuss, Budgetausschuss)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen zum
5. Punkt der Tagesordnung: Wahl von ständigen Ausschüssen.
Es liegt mir der einvernehmliche Vorschlag vor,
zunächst folgende ständige Ausschüsse einzusetzen: Immunitätsausschuss,
Unvereinbarkeitsausschuss, Budgetausschuss.
Ich ersuche nun jene Damen und Herren, die sich für
die Einsetzung der erwähnten Ausschüsse aussprechen, um ein diesbezügliches
Zeichen. – Ich stelle wiederum die Einstimmigkeit und damit den Beschluss fest.
Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt
der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses
fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen
Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den im
§ 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt.
Die Klubs haben die auf sie entfallenden
Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder dem Präsidenten namhaft zu machen.
Diese gelten damit als gewählt.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist nun für
den Immunitätsausschuss und den Unvereinbarkeitsausschuss jeweils eine Zahl
von 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern einvernehmlich vorgeschlagen, deren
Aufteilung auf die Fraktionen sich wie folgt errechnet: je sechs Mitglieder
und Ersatzmitglieder auf die Österreichische Volkspartei, je fünf Mitglieder
und Ersatzmitglieder auf die Sozialdemokraten, je ein Mitglied und
Ersatzmitglied auf die Freiheitlichen, je ein Mitglied und Ersatzmitglied auf
die Grünen.
Für den Budgetausschuss ist eine Ausschussgröße von
26 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen. Diese werden auf die
Fraktionen wie folgt verteilt: Je zwölf Mitglieder und Ersatzmitglieder auf
die ÖVP, je zehn Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ, je zwei Mitglieder
und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder auf
die Grünen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Zunächst lasse ich über die Ausschussgröße des
Immunitätsausschusses und des Unvereinbarkeitsausschusses abstimmen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für eine
Ausschussgröße von 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sind, um ein
Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die einstimmige Beschlussfassung und damit Annahme fest.
Nun lasse ich über die Ausschussgröße des
Budgetausschusses abstimmen.
Jene Damen und Herren, die für eine Ausschussgröße von
26 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sind, ersuche ich um ein Zeichen
der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.
Die Namen der von den Klubs dem Präsidenten als
Mitglieder beziehungsweise als Ersatzmitglieder bekannt gegebenen und damit
als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll
angeführt. (Zum
Zeitpunkt der Drucklegung waren noch nicht alle Listen verfügbar; s. Anhang.)