Verkehrsminister Gespräche mit der Kommission über
eine Übergangsregelung begonnen. Es ist dann allerdings zu einem
Regierungswechsel gekommen, und seither ist der Ball tatsächlich bei Ihnen.
Lassen Sie mich aber auch noch einen anderen
Gesichtspunkt ins Treffen führen, weil Sie, Herr Bundeskanzler, so getan
haben, als sei das Ganze eine ausschließlich europäische Angelegenheit. Die
Frage, wie stark die Österreicherinnen und Österreicher vom Transit belastet
werden, ist keine Frage, die ausschließlich am Transitvertrag hängt, ist keine
Frage, bei der man den 14 europäischen Partnern die ganze Schuld zuschieben
kann, wenn unser Problem nicht gelöst worden ist. Ich darf daran erinnern, dass
wir ein paar konkrete Dinge auch im Inland hätten tun können und dass wir als Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten dabei immer als Partner zur Verfügung gestanden sind, Herr
Bundeskanzler, nur Sie sind jeweils
abgesprungen!
Wir haben gemeinsam mit Ihnen im Jahr 1996 eine
Vereinbarung getroffen, nämlich einen Koalitionspakt, in dem gestanden ist,
dass wir das LKW-Road-Pricing einführen. Natürlich wäre das eine Maßnahme, die
zur Verlagerung von Verkehr von der Straße auf die Schiene beiträgt, indem sie
faire Wettbewerbsverhältnisse bei den Kosten des Transports schafft. Aber Sie sind im Frühjahr 1997 davon
abgesprungen! Somit ist das Gesetz, das wir gemeinsam beschlossen hatten und
das am 1. Juli 1998 ein LKW-Road-Pricing hätte bringen sollen, nicht in
Kraft getreten. Heute, fünf Jahre später, haben wir immer noch kein LKW-Road-Pricing,
und das bedeutet, dass ungefähr 1 Milliarde € an Einnahmen verfallen.
Herr Bundeskanzler, damals haben Sie unseren
Schulterschluss gehabt! Es ist dabei um konkrete Maßnahmen gegangen, aber da
haben Sie nichts tun wollen – die Misere haben
die Österreicherinnen und Österreicher heute. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Das Gleiche, meine sehr geehrten Damen und Herren,
gilt etwa für die Frage des Verkehrs über den Brenner. Es war der
ÖVP-Wirtschaftsminister, der eine bestimmte Brenner-Mautregelung mitgetragen
hat, die rechtswidrig war. Österreich ist von der Kommission wegen diskriminierender
Einhebung der Maut und wegen einer zu hohen Maut geklagt worden. Es war immer
klar, dass Österreich diesen Fall beim Europäischen Gerichtshof verlieren wird.
Das war auch der Grund dafür, dass ich im
Herbst 1998 versucht habe, eine Regelung auf europäischer Ebene zu
erreichen, die es uns erlaubt, die gleiche Mauthöhe aufrechtzuerhalten,
allerdings unter der Bedingung, dass ein Drittel davon auf der Strecke zwischen
Kufstein und Innsbruck eingehoben wird. – Die Regelung ist getroffen
worden, die Kommission hat zugestimmt, die 14 Partner haben zugestimmt,
aber die ÖVP-Tirol und die ÖVP auf Bundesebene haben nicht zugestimmt und es
nicht realisiert! Wir haben das Verfahren verloren, und heute lesen wir in der
Zeitung, dass es Österreich droht, in den nächsten Wochen Strafzahlungen von
1 Million Schilling täglich dafür leisten
zu müssen, dass die Anpassung nicht erfolgt ist.
Herr Bundeskanzler! Sie können unseren Schulterschluss
dann haben, wenn es um die konkrete Problemlösung geht, aber wenn Sie auf
Grund einer verfehlten Verhandlungsstrategie nicht zu einem Ergebnis kommen,
dann löffeln Sie das bitte selbst aus! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Ich darf dazu abschließend noch anmerken: Wir werden
Sie nicht daran hindern – das wissen Sie sehr gut –, das Nötige und
Nützliche zu tun, aber die Verantwortung für das, was Sie in Kopenhagen nicht
erreicht haben und was abzuschließen Sie vorher die Außenministerin gehindert
haben und was auch der Verkehrsminister nicht abgeschlossen hat, tragen Sie!
Ich darf zum Abschluss noch folgenden Antrag
einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen
und Kollegen betreffend die für Österreich nicht befriedigenden Ergebnisse des
Europäischen Rates von Kopenhagen